Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf staatlich anerkannt. Es gibt Betriebe, die schon mehr als 100 Jahre existieren. Der Gebäudereiniger muss eine dreijährige Ausbildung absolvieren, wonach er nach bestandener Prüfung einen Gesellenbrief bekommt. Nach weiteren drei Jahren kann eine Meisterprüfung abgelegt werden, welche heute aber nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen.
Der Gebäudereiniger hat viel mit Kunden zu tun, und sein Arbeitsfeld umfasst viele Bereiche wie z.B.:
Hierzu benötigt er spezielle Fachkentnisse, um Schmutz (Materie am falschen Ort) zu beseitigen.
Der moderne Gebäudereiniger bietet seinen Kunden auch Facility-Management an. Also komplette Instandhaltung seines Gebäudes.
Hierzu gehören unter anderem auch:
In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt u.a. in
Um diesen Beruf erlernen zu können, sollte man Freude im Umgang mit Menschen haben, körperlich fit sein und ein wenig handwerkliches Geschick besitzen. Grundlegende mathematische Kenntnisse sollten ebenfalls vorhanden sein.
Am 9. März 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufnahme der Gebäudereiniger-Branche in die Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die zur Zeit 850.000 gewerblichen Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn, den die Arbeitgeber und die IG Bauen-Agrar-Umwelt auf 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 6,36 Euro in Ostdeutschland vereinbarten.