Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Stoffgemische (Zubereitung), die in der EU harmonisiert nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Zubereitung wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) sowie durch R- und S-Sätze angegeben.
Als zusätzliches Gefährdungspotential gilt die Einstufung als CMR-Stoff (cancerogen, mutagen, reprotoxisch, in Deutschland entsprechend Gefahrstoffverordnung auch "KMR")
Inhaltsverzeichnis |
| [1] | Gefahrenbezeichnung | Einstufung | Beispiele | |
|---|---|---|---|---|
| E | explosionsgefährlich | wenn sie leicht explodieren können | TNT, Glycerintrinitrat, Pikrinsäure | |
| F+ | hochentzündlich | wenn ihr Siedepunkt unter 35 °C und ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 0 °C liegt | Wasserstoff, Ethin, Diethylether | |
| F | leichtentzündlich | wenn sie sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und später entzünden können, oder ihr Flammpunkt in flüssigem Zustand unter 21 °C liegt, oder sie sich in festem Zustand durch eine Feuerquelle entzünden lassen und nach deren Etfernung weiterbrennen, oder wenn sie bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase entwickeln | Aceton, Benzin, Ethanol | |
| O | brandfördernd | wenn sie, ohne selbst brennbar zu sein, eine Verbrennung unterstützen | Sauerstoff, sauerstoffreiche Salze wie Kaliumchlorat, Peroxide, Fluor | |
| T+ | sehr giftig | wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können | Heroin, Nikotin | |
| T | giftig | wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können | Methanol, Tetrachlormethan | |
| Xn | gesundheitsschädlich | wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können (hieß früher mindergiftig) | Kaliumchlorat | |
| C | ätzend | wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können (siehe Pathohistologie) | Schwefelsäure, Natronlauge, Abflussreiniger | |
| Xi | reizend | wenn sie, ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können | Kaliumcarbonat, Natriumcarbonat | |
| N | umweltgefährlich | wenn sie Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern können, so dass dadurch sofort oder später Umweltschäden hervorgerufen werden können | Kaliumpermanganat |
Die Kennzeichnung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, die CMR-Stoffe, mit T oder Xn hängt von der Einstufung dieser Substanzen ab. Es gibt hierbei 3 Kategorien, wobei die Gefährlichkeit von 1 nach 3 abnimmt:
Ist ein CMR-Stoff in die Kategorie 1 oder 2 eingestuft, d. h. dass dessen krebserzeugende, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdende beim Menschen bzw. im Tierversuch nachgewiesen werden konnten, erfolgt die Kennzeichnung mit „T - giftig“, falls die akute Toxizität keine Einstufung T+ erfordert.
Ist der Stoff in die Kategorie 3 eingestuft, d. h. ist er möglicherweise krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, so ist er mit „Xn - gesundheitsschädlich“ zu kennzeichnen, falls die akute Toxizität keine Einstufung in T bzw T+ erfordert.
Allgemein sind gültig:
Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gibt es europäische Gefahrstoffrichtlinien, die von den Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Gesetzgeber fasst alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter dem Begriff Umgang mit Gefahrstoffen zusammen.
Möglichst auf ungefährliche Stoffe umsteigen. Gefahrstoffe so wenig wie möglich verwenden, evt. Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland ist der der Umgang mit radioaktiven Stoffen (Schutz der Arbeitnehmer) in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt (nicht in der Gefahrstoffverordnung).