Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von asphaltierten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme und alle Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit ausgestattet. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.
Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
Sie werden vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Motorsport genutzt.
Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV) und Amphibienfahrzeuge.
In den 1990er Jahren entwickelte sich das Fahren von Geländewagen und Sports Utility Vehicles zu einer regelrechten Mode, auch dort wo es funktional nicht notwendig ist, häufig auch als Zweitwagen in wohlhabenderen Haushalten.
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Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 70/156 EWG definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500-1000kg ungebremste und bis 5t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.
| Wiktionary: Geländewagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |