Die Gemeinden in Österreich (vgl. Politische Gemeinde und Gemeinde) sind als Gebietskörperschaften Bestandteil des staatlichen Verwaltungsaufbaus Österreichs.
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Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine eigenen Katastralgemeinden sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune, aus verwaltungstechnischer Sicht ist sie der LAU 2 gleichzusetzen. Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
(Diese Aufzählung ist nicht taxativ.)
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht etwa im Schulwesen (Schulgemeinde), im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft (Abfallverbände), im Sozialhilfewesen (in einigen Bundesländern in Form von Sozialhilfeverbänden; zumeist auf Bezirksebene) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Gemeinden zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
Die Organe der Gemeinde sind:
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit weniger als 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.
Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise Bindestriche, werden einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, das selbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere mit ss geschrieben wird.
Der Sitz der Verwaltung wird Gemeindeamt, bei größeren Orten auch Rathaus genannt. Bei Städten lautet die Bezeichnung Stadtamt oder Magistrat. Das Gebäude selbst wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinden als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet. Bei Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen beziehungsweise Katastralgemeinden bestehen, befindet sich das Gemeindeamt meist im (Namen gebenden) Hauptort. Um auch der Bevölkerung in den anderen Ortsteilen einen einfachen Zugang zur Ortsverwaltung zu ermöglichen, können auch Außenstellen eingerichtet sein.
Die Vertretung der Städte und Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund sind bei Städten der Österreichische Städtebund bei den Gemeinden der Gemeindebund. Beide Interessenvertretungen sind seit 1988 durch Verankerung in der Bundesverfassung dazu berufen, die Interessen der Städte und Gemeinden zu vertreten. Während der Österreichische Städtebund bereits 1915 gegründet bzw. 1946 wiedergegründet wurde, kam es beim Österreichischen Gemeindebund 1947 zur Gründung. Städtetage als Spitzentreffen der Städte gab es bereits seit 1887, den ersten Österreichischen Gemeindetag beging man 1948.
Siehe auch:
Brockhaus-1911: Gemeinde · Österreich ob der Enns · Österreich
Meyers-1905: Gemeinde · Apostolische Gemeinde · Österreich [1] · Österreich [2] · Österreich unter der Enns · Eleonore von Österreich · Österreich ob der Enns
Pataky-1898: Maria Anna, Erzherzogin von Österreich · Stephanie, Kronprinzessin Wwe. von Österreich
Pierer-1857: Gemeinde · Gemeinde des guten Hirten · Christlich-apostolisch-katholische Gemeinde · Österreich-Este · Österreich [4] · Schwäbisch-Österreich · Wilhelm von Österreich · Unter-Österreich · Österreich [3] · Nieder-Österreich · Erzherzogthum Österreich · Ober-Österreich · Österreich [2] · Österreich [1]