Gemeindestraßen befinden sich in der Baulast und/oder Erhaltung der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Dies führt dazu, dass Gemeinden danach streben, dass Gemeindestraßen zu Kreisstraßen umgewidmet werden. Dann obliegt die Unterhaltung dem Kreis. Dies ist auch für Anlieger insoweit wichtig, als z. B. dann die Genehmigung der Einfriedung zur Straße anderen Stellen obliegt und die Anliegerbeiträge anders bemessen werden können.