Ein Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts organisierter Träger von Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung auf einer Ebene oberhalb der Gemeinde.
Zum einen muss unterschieden werden zwischen Gemeindeverbänden unterhalb der Kreisebene, Gemeindeverbänden auf Kreisebene und Gemeindeverbänden oberhalb der Kreisebene (höherer Kommunalverband).
Zum anderen muss unterschieden werden zwischen Gebietskörperschaften und Bundkörperschaften:
Der Gemeindeverband ist Gebietskörperschaft, falls seine Mitglieder die einzelnen Bürger eines bestimmten Gebietes sind. Das Mitgliedschaftsrecht der einzelnen Bürger äußert sich dabei insbesondere in der Wahl einer Volksvertretung für das Gebiet des Gemeindeverbandes. Die Gebietskörperschaft besitzt Gebietshoheit, d. h. den unmittelbaren Durchgriff auf ein bestimmtes Gebiet.
Der Gemeindeverband ist Bundkörperschaft, falls seine Mitglieder Gemeinden oder andere Gemeindeverbände eines bestimmten Bezirkes sind. Das oberstes Organ einer Bundkörperschaft wird von den Mitgliedskörperschaften gewählt. Die Bundkörperschaft besitzt keine Gebietshoheit.
Da das Niveau demokratischer Legitimation in den Gebietskörperschaften höher ist, sind deren Zuständigkeiten (z. B. Kreis) oftmals sehr viel weiter gezogen als die der Bundkörperschaften (z. B. Zweckverband).
Anhand der vorgenannten Unterscheiden ergeben sich sechs Grundtypen von Gemeindeverbänden:
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