| Dieser Absatz oder Artikel stellt die Situation in der Schweiz dar. Hilf mit, auch die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die Gemeindeversammlung ist ein Organ in den meisten kleinen politischer Gemeinden der Schweiz, was für 90 % aller Gemeinden des Landes zutrifft. Sie findet typischerweise in einem grossen Saal statt. Sie ist die Legislative der Gemeinde; und nur für Wahlen, grössere finanzielle Engagements oder für Änderungen des Gemeindereglements wird die gesamte Bevölkerung zur Urnenabstimmung aufgerufen.
Die ordentliche Versammlung findet meistens zweimal pro Jahr statt. Im Sommer, oft zu besonderen Anlässen, werden Gemeindeversammlungen manchmal wie früher unter freiem Himmel abgehalten. Man spricht dann von einer Landsgemeinde. Diese darf aber nicht mit den Landsgemeinden kleiner Schweizer Kantone verwechselt werden.
Sie bewilligt das Budget und die Rechnung der Gemeindeverwaltung, und die Gemeindeversammlung ist der Ort, wo die Einwohner lebhaft über Projekte und Anträge debattieren. Personen können sogar während der Versammlung sogar auf mündliche Weise einen Antrag stellen. Kontrovers sind Gemeindeversammlungen, weil sie bei Einbürgerungen eine entscheidende Rolle spielen; siehe dazu den Artikel Schweizer Bürgerrecht.
Es ist normal, dass in Gemeindeversammlungen gerade mal wenige hundert Menschen erscheinen - auch wenn dies gerade nur 5 % der stimmberechtigten Einwohner entsprechen sollte. In grossen Gemeinden übernimmt ein Parlament die Funktion der Gemeindeversammlung.
Gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger die ihren Haupt-Wohnsitz in der Gemeinde haben. Sie wird je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich durchgeführt (vorgeschrieben sind minimal eine so genannte Budget-Gemeinde und eine Rechnungs-Gemeinde).
Aufgaben der Gemeindeversammlung:
Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind: