Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in Deutschland ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können etwa die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaft), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit.
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wobei sie in Sachsen und Sachsen-Anhalt nur „Verwaltungsverbände“ heißen.
Diese Konstruktion existiert in Baden-Württemberg. In diesem Fall erfüllt eine Stadt oder Gemeinde (sog. erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines GVV. Die Verwaltungsgemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Den Umfang der übertragenen Aufgaben bestimmt § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung; hierbei gibt es zwischen GVV und VVG keinen grundsätzlichen Unterschied.
Gebietskörperschaften:
Körperschaften des öffentlichen Rechts: