Gemeinsinn (vgl. lat. sensus communis, engl. common sense) ist ein (metaphorisch konstruiertes) gemeinschaftliches Sinnesorgan. Es verbindet, überwindet Eigensinn und befähigt zu besseren gemeinsamen Erkenntnissen. Gemeinsinn ist kein Wahrnehmungsorgan, sondern eine (reflektierende) Urteilskraft (für Handeln ganz allgemein, das sich eigentlich stets auf Gemeinschaft bezieht). Es kann sogar sein, dass man sich in den anderen nur hineindenkt, ohne konkret zu handeln (Mitleiden, Anteilnahme, etc.). Gemeinsinn - somit vor allem ein ethisches Sinnesorgan - lässt Pflichten gegenüber der Gemeinschaft erkennen. Verwandte Begriffe sind Gewissen und gesunder Menschenverstand.
Genauere Forschungen zum Begriff des Gemeinsinns finden sich bei Thomas Wanninger (1999), der in „Bildung und Gemeinsinn“ die Bildbarkeit des Gemeinsinns und in einem historischen Überblick Bedeutungsformen und Urteilsfelder des „sensus communis“ beleuchtet.
Etwa bei René Descartes ist Gemeinsinn das, was im Geist die Sinneseindrücke zu einem Gesamtsinneseindruck zusammenfasst - das sitze in der Zirbeldrüse (die könne über die sogenannten Lebensgeister (esprits animaux) sowohl Sinneseindrücke in geistig Bewusstes übersetzen als auch zum Beispiel Willensäußerungen als Akte des Geistes in Muskelbewegung umsetzen). Diese Einschätzung ist unvollständig - Descartes geht hier, noch ganz der Scholastik verbunden, von einem Sinn aus, der Sinneseindrücke zu einem Ganzen bündelt. - So hat schon Aristoteles KOINE DYNAMIS gekennzeichnet.
Dem „sensus communis“, wie er heute zu verstehen ist, geht es nicht zuerst um Bündelung, sondern um Beurteilung im Bereich von Gerechtigkeit und Schicklichkeit. Er ist somit eine allgemeine Urteilskraft, die auch der Bildung zugänglich ist und nicht etwa ein Instinkt, den man hat oder nicht (vgl. englische Schule, Thomas Reid u.a.). Immanuel Kant muss als DER Theoretiker des Gemeinsinns ím eben beschriebenen umfassenden Sinne gelten. (Kant: Kritik der Urteilskraft §40). (T. Wanninger, 1999 S. 70ff).