Gemischte Gemeinde

Gemeinde in der Schweiz

Die Gemischte Gemeinde ist eine Spezialform des Kantons Bern in der Schweiz.

Die Gemischte Gemeinde ist der Zusammenschluss von Einwohnergemeinde (politische Gemeinde) und Bürgergemeinde (im Kanton Bern Burgergemeinde genannt).

Ziel war die Beseitigung der Nachteile des Gemeindedualismus. Die Burgergüter wurden zwar von den Gemeindebehörden verwaltet. Über die Aufnahme neuer Bürger und die Veräusserung von Burgergut entscheidet jedoch die Bürgerversammlung des Ortes.

Sie wurde im Gemeindeorganisationsgesetz des Kantons Bern von 1852 offiziell eingeführt, bestand aber in vielen Gemeinde des bernischen Jura (damals noch aus Berner Jura, Kanton Jura und dem Laufental bestehend) faktisch bereits ab 1836. Gemischte Gemeinden bestehen noch heute im Kanton Jura, Berner Jura und im Berner Seeland.

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