Generalmajor

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Bundesrepublik Deutschland

Dienstgradabzeichen Generalmajor
Dienstgradabzeichen Generalmajor

Der Ausdruck Generalmajor ist ein militärischer Rang und bezeichnet den dritthöchsten Dienstgrad bei Heer und Luftwaffe der Bundeswehr. Die Reihenfolge ist dabei:

Diese Reihenfolge muss aus der geschichtlichen Entwicklung der Rangbezeichnungen begriffen werden. Folgende Rangbezeichnungen (in absteigender Reihenfolge) gab es ab dem 17. Jahrhundert im Deutschen Reich in den einzelnen Führungsebenen:

  • Kompanie: Hauptmann / Rittmeister - Leutnant - Fähnrich / Kornett - Feldwebel / Wachtmeister
  • Regiment: Obrist (Oberst) - Obristleutnant - Obristwachtmeister
  • Reichsheer: General - Generalleutnant - Generalwachtmeister

Im 18. Jahrhundert verdrängte der Titel „Major“ den Rang „Obristwachtmeister“. Sinngemäß wurde auch der Rang „Generalwachtmeister“ durch Generalmajor ersetzt.

Typische Verwendungen für Generalmajore der Bundeswehr sind Divisionskommandeur und Stabsabteilungsleiter im Verteidigungsministerium. Sie werden nach der BBesO mit B7 besoldet.

Entsprechende Dienstgrade:

  • Sanitätsdienst
    • Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt
  • Marine


Schweiz

In der Schweizer Armee gibt es keinen Rang Generalmajor, statt dessen gibt es den äquivalenten Rang Divisionär. Die einzige Ausnahme ist der in Panmunjeom eingesetzte Schweizer Offizier der Neutral Nations Supervisory Commission (NNSC), dem der Rang Generalmajor für die Dauer seiner Mission jeweils verliehen wird. Aktueller Stelleninhaber ist Gerhard Brügger.

Österreich

Seit 2002 kennt das österreichische Bundesheer wie die Bundeswehr den Dienstgrad Generalmajor als zweitniedrigsten Generalsdienstgrad. Der ranghöchste Cobrabeamte in Österreich hat den Dienstgrad Generalmajor.

Vor 2002 betitelte man den Generalmajor als Divisionär.


DDR

Rangabzeichen Generalmajor
Rangabzeichen Generalmajor

In der DDR war der Generalmajor der Nationalen Volksarmee der DDR der niedrigste Dienstgrad in der Gruppe der Generale, wie es aus der Wehrmacht übernommen wurde und auch in den Streitkräften des Warschauer Vertrages üblich war. Die Rangfolge lautete: Generalmajor - Generalleutnant - Generaloberst - Armeegeneral - (Marschall der DDR).

Quelle:
Artikel Generalmajor aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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