Genussmittel

Als Genussmittel im engeren Sinne werden Lebensmittel bezeichnet, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern wegen ihrer anregenden Wirkung und ihres Geschmacks. Im weiteren Sinne werden traditionell auch Tabakwaren zu den Genussmitteln gezählt, mitunter auch Rauschmittel. In der Fachliteratur wird der Begriff außerdem für Zucker und andere Gewürze verwendet.

Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm werden Genussmittel definiert als Lebensmittel, deren Verzehr dem Genuss dient. Die Oekonomische Encyklopädie von Johann Georg Krünitz aus dem 18. Jahrhundert kennt den Begriff noch nicht.

Sie können anregen und munter machen, aber auch beruhigen und Unruhe beseitigen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere dann wenn sie gemeinsam mit anderen Menschen konsumiert werden.

Die anregende Wirkung einiger Genussmitteln basiert auf Alkaloiden, welche von den entsprechenden Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fressfeinden gebildet werden. Einige Genussmittel können zu einer körperlichen Abhängigkeit führen; für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es gesetzliche Bestimmungen.

Gemeinsam mit Nahrungsmitteln bilden die Genussmittel die Gruppe der Lebensmittel. Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist wissenschaftlich nicht definiert. Alkohol galt in Europa lange als Medikament. Bier hatte bis in die jüngste Vergangenheit hinein einen Status als wichtiges Nahrungsmittel neben dem Brot ("flüssiges Brot").

Häufige moderne Genussmittel

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Hengartner/Christoph Maria Merki (Hg.): Genussmittel - Ein kulturgeschichtliches Handbuch, Campus Verlag, Frankfurt/New York, ISBN 3-593-36337-2
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