Die Geschichte der Schweiz im Sinn der Geschichte des modernen Staates Schweiz beginnt eigentlich erst durch die Annahme der Schweizerischen Bundesverfassung 1848. Die moderne Schweiz geht aber auf drei Vorläufer zurück:
(Hauptartikel: Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas)
Das Gebiet der heutigen Schweiz ist nach archäologischen Erkenntnissen seit der Altsteinzeit besiedelt. Erst nach der Eiszeit wurde das schweizerische Mittelland dichter besiedelt, besonders die Gebiete um die Seen (→Pfahlbauten). Mit dem Beginn der Eisenzeit setzte die keltische Besiedlung des Mittellands ein. Keltische Funde bei La Tène im Kanton Neuenburg gaben der gesamten Periode der jüngeren Eisenzeit ihren Namen (→Latènekultur). Die Kelten pflegten Handelsbeziehungen bis in den griechischen Kulturraum.
(Hauptartikel: Schweiz in römischer Zeit)
Vor der Eroberung durch die Römer lebten laut Aufzeichnungen des römischen Feldherrn und Politikers Julius Caesar in seiner Rechtfertigungsschrift für den Gallischen Krieg (→De Bello Gallico) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz verschiedene keltische Stämme und Völker: die Helvetier (Mittelland), die Lepontier (Tessin), die Seduner (Wallis, Genfersee) und die Raetier (Ostschweiz). Im Zuge der Ausdehnung des Römischen Reiches über die Alpen wurde die Schweiz bis ins 1. Jahrhundert n. Chr. unterworfen, um die strategisch wichtigen Alpenpässe nach Germanien zu sichern. Der grösste Teil der Schweiz war während der Kaiserzeit der römischen Provinz Germania Superior zugeteilt. Die Ostschweiz, Wallis und Graubünden gehörten zur Provinz Raetia, Teile des Tessins schliesslich zur Provinz Gallia Transpadana. Zentren der römischen Schweiz waren die alte helvetische Hauptstadt Aventicum (Avenches) sowie die römischen Kolonien Julia Equestris (Nyon), Augusta Raurica und Forum Claudii Vallensium (Martigny). Bis in die Spätantike übernahm die keltische Bevölkerung der Schweiz römische Sitten, Kultur und Sprache, zuletzt auch das Christentum. Bei der Reorganisation der römischen Provinzen im 3. Jahrhundert durch Kaiser Diokletian wurde die Nordschweiz der Provinz Maxima Sequanorum zugeteilt und entlang des Rheins eine dichte Kette von befestigten Städten, Kastellen und Wachtürmen angelegt (→Donau-Iller-Rhein-Limes). Nach dem Einfall der Goten ins Weströmische Reich wurden im Jahr 401 alle römischen Truppen zum Schutz Italiens aus den Gebieten nördlich der Alpen zurückgezogen. Die Herrschaft über die Westschweiz ging an das Reich der Burgunden über, die Zentral- und Ostschweiz wurde von den Alamannen kontrolliert und besiedelt, während die Alpengebiete noch weiter in der Hand kelto-romanischer Lokalherrscher verblieben. Einige römische Strukturen prägten die Schweiz über das Ende der römischen Herrschaft hinaus: Das Strassennetz, die römischen Siedlungen und die alte römische Raumeinteilung, insbesondere die kirchliche Organisation mit den Bistumsgrenzen.
(Hauptartikel: Schweiz im Mittelalter)
Im Frühmittelalter übernahm die romanische Bevölkerung der Ost- und der Zentralschweiz die alamannische Sprache, während sich in der Westschweiz die burgundische Sprache nicht durchsetzen konnte, sondern sich lateinische Dialekte hielten. Später entstand daraus die französische Sprache. In Graubünden und dem Tessin konnten sich ebenfalls lateinische Dialekte halten, aus denen sich die italienische und rätoromanische Sprache entwickelte. Nach kurzer Unabhängigkeit wurden die Reiche der Burgunden und der Alamannen im 6. Jahrhundert n. Chr. in das Fränkische Reich eingegliedert. Unter fränkischer Herrschaft wurde das ganze Gebiet der heutigen Schweiz christianisiert, durch das Wirken von Missionaren und die Gründung zahlreicher Klöster, etwa St. Gallen, Reichenau, Moutier-Grandval und Romainmôtier. Mit der Teilung des Frankenreichs im Vertrag von Verdun (843) kam die Westschweiz zuerst zu Lotharingien, dann zu einem neuen Königreich Burgund, während die Ostschweiz als Teil des Stammesherzogtums Schwaben zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation), kam. Nach der Erwerbung Burgunds durch die Kaiserdynastie der Ottonen (1033) kam die ganze heutige Schweiz zum Heiligen Römischen Reich, zu dem sie bis 1648 gehörte. Für die römisch-deutschen Kaiser waren die Alpenpässe von entscheidender Bedeutung für die Kontrolle Italiens, speziell für die Romzüge anlässlich der Kaiserkrönungen. Aus diesem Grund besassen die Kaiser seit dem Frühmittelalter im Alpenraum umfangreiche Gebiete, die sie als Reichsgut direkt verwalteten und nicht als Lehen vergaben. Daneben rivalisierten verschiedene Adelsgeschlechter im Alpenraum, die Zähringer, Kyburger, Lenzburger, Habsburger und Savoyer. Weite Gebiete der Schweiz gehörten verschiedenen kirchlichen Institutionen, z.B. Klöstern, Stiftungen oder sogar direkt den Bischöfen. Einigen davon gelang im Hochmittelalter der Aufstieg in den Fürstenstand wie den Fürstäbten von St. Gallen oder den Fürstbischöfen von Basel, Chur, Sitten und Konstanz.
(Hauptartikel: Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft)
Das Verschwinden starker Adelsgeschlechter sowie die Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst begünstigten im 13. Jahrhundert die Verselbständigung der wichtigeren Städte und Talschaften der Schweiz. 1218 wurden Zürich, Bern, Freiburg und Schaffhausen nach dem Aussterben der Zähringer zu «Reichsstädten»; Uri (1231) und Schwyz (1240) erhielten ebenfalls das Privileg der Reichsunmittelbarkeit. Das heisst, diese Städte und Landschaften standen unmittelbar unter dem Kaiser bzw. dem König und waren von der Herrschaftsgewalt der lokalen Grafen ausgenommen. Damit sicherte Kaiser Friedrich II. den Weg über den Gotthard, während er im Krieg mit den lombardischen Städten war, und sicherte sich die Loyalität der Städte im Kampf mit Papst Innozenz IV. Nachdem Friedrich II. 1245 vom Papst gebannt und für abgesetzt erklärt worden war, hielten denn auch Bern, Basel und Zürich zum Kaiser. Das Ende der Dynastie der Staufer und der Beginn des Interregnums im Reich markiert auch für das Gebiet der heutigen Schweiz den Übergang zum Spätmittelalter. Zur selben Zeit, um 1230, wurde der Gotthardpass durch den Bau der Teufelsbrücke zu einer Handelsstrasse. Die Bünder Pässe waren allerdings weiterhin wichtiger.
Die drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden bilden den Kern der Alten Eidgenossenschaft. 1291 erneuerten sie im Anschluss an den Tod des römisch-deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg ein älteres Bündnis, das heute mythologisch verklärt als «Gründungsurkunde» der Alten Eidgenossenschaft gilt (→Bundesbrief von 1291). Das Kernbündnis der drei Waldstätte in der heutigen Innerschweiz erweiterte sich schrittweise um weitere Partner, vor allem Reichsstädte im Schweizerischen Mittelland zwischen Rhein und Aare. Insbesondere die Bündnisse mit den Reichsstädten Zürich und Bern trugen wesentlich zur machtpolitischen Festigung und territorialen Erweiterung bei, da die Städte über weite Untertanengebiete verfügten. Seit der ersten Konfrontation 1315 (→Schlacht am Morgarten) kam es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Adelsgeschlecht der Habsburger und der Alten Eidgenossenschaft (Schlacht bei Sempach 1386), die zur Annexion der habsburgischen Ländereien links des Rheins bis 1460 führten. Die expansionistische Politik der Stadt Bern, die in der heutigen Westschweiz selbst Zentrum einer «burgundischen Eidgenossenschaft» war, führte die nur lose zusammengefügte Eidgenossenschaft in eine erste Konfrontation auf europäischer Ebene mit dem burgundischen Herzog Karl dem Kühnen. Die Burgunderkriege endeten mit einem aufsehenerregenden Sieg der Eidgenossenschaft über Burgund und begründete den guten Ruf der Schweizer Söldner. Das «Reislaufen», der Kriegsdienst in fremdem Sold, bildete seitdem einen wichtigen Bestandteil der Wirtschaft der Alten Eidgenossenschaft, besonders in der Innerschweiz. Innere Streitigkeiten zwischen Ländern und Städteorten wurden 1481 im Anschluss an die Burgunderkriege durch das Stanser Verkommnis geregelt.
Nach dem Sieg über Burgund war die Eidgenossenschaft zur vorherrschenden Macht im süddeutschen Raum geworden. Der schwäbische Adel, allen voran Habsburg, traten dem wachsenden Einfluss der Eidgenossen in Mitteleuropa im Waldshuterkrieg 1468 und im Schwabenkrieg 1499 vergeblich entgegen. Im Schwabenkrieg ging es zwar vordergründig um eine Durchsetzung der Reichsreform von 1495, aber eigentlich war dies der letzte Versuch des Hauses Habsburg, sich gegenüber den Eidgenossen durchzusetzen. Im Frieden von Basel musste der deutsche König Maximilian I. die faktische Selbständigkeit der Eidgenossenschaft innerhalb des Heiligen Römischen Reiches anerkennen. Die Zugehörigkeit der Eidgenossen zum Reich blieb aber bis 1648 bestehen. Der Schwabenkrieg markiert das Ende der Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Norden. 1513 trat Appenzell als letzter Kanton der Alten Eidgenossenschaft bei, die danach aus 13 Kantonen bestand, die miteinander durch ein kompliziertes Bündnisgeflecht verbunden waren. Sie beherrschten gemeinsame Untertanengebiete (→Gemeine Herrschaft) und fast jeder Kanton besass dazu individuelle, «einzelörtische» Untertanengebiete, insbesondere die Stadtkantone, in denen eigentlich nur die Stadtbürger gleichrangige Eidgenossen waren. Um die «XXIII-örtige Eidgenossenschaft» gruppierten sich die Zugewandten Orte, die zwar mit der Eidgenossenschaft verbunden waren, aber keine Mitsprache im einzigen gemeinsamen Organ, der Tagsatzung, besassen.
Der habsburgisch-französische Gegensatz, der sich nach 1477 um Burgund und das Herzogtum Mailand ergab, zog die Eidgenossenschaft als Hauptlieferant von Söldnern an beide Kriegsparteien sowie als eigenständige Macht in einen Konflikt auf europäischer Ebene. In den Ennetbirgischen Feldzügen im Rahmen der Mailänderkriege zwischen 1499 und 1525 fand die militärische Bedeutung der Eidgenossenschaft sowohl ihren Höhe- als auch ihren Endpunkt. Die Feldzüge nach Italien blieben vorerst siegreich und brachten der Eidgenossenschaft die Herrschaft über das Tessin und das Veltlin sowie das Protektorat über das Herzogtum Mailand. Der Beginn der Reformation entzweite die verschiedenen Orte der Eidgenossenschaft jedoch noch stärker als bisher und schwächte ihre Position in den italienischen Streitigkeiten zwischen Habsburg, dem Papst und Frankreich. 1515 bezwang der französische König Franz I. ein durch den Abzug zahlreicher Kantone dezimiertes eidgenossisches Heer bei Marignano. In der traditionellen Schweizergeschichte endet damit die expansionistische Phase der Eidgenossenschaft und macht einer Neutralität aus innerer Schwäche Platz. Ob angesichts der Soldbündnisse mit Frankreich von Neutralität gesprochen werden kann, ist umstritten. Der Export von Schweizer Söldnern durch verschiedene eidgenössische Orte hielt auch nach 1515 bis zum endgültigen Verbot 1859 an. Einzige Ausnahme bildet seither die päpstliche Schweizergarde.
(Hauptartikel: Reformation und Gegenreformation in der Schweiz)
In Zürich begann Huldrych Zwingli, nachdem er die Katastrophe von Marignano und eine Pesterkrankung überlebt hatte und die Bibel nun als wichtigstes Mass der Entscheidung rund um die Religion ansah, ab 1519 eine Reform der Kirche durchzuführen, die zur Gründung der Reformierten Kirche führte. Zwingli predigte gegen Verehrung von Bildern, Reliquien und Heiligen, ausserdem engagierte er sich gegen Zölibat und Eucharistie. Er versuchte seine Reformation in der ganzen Schweiz zu verbreiten, als Politiker träumte er von einer erstarkten Eidgenossenschaft reformierten Glaubens. Ein wichtiger Erfolg für Zwingli war 1528 die Einführung des neuen Glaubens in seiner Heimatstadt Zürich. Zürich stand damals auf der Seite der französisch-deutschen Koalition gegen Habsburg und den Papst – die Einführung der Reformation ist auch unter diesem politischen Gesichtspunkt zu sehen. Später folgten die Städte Basel, Schaffhausen und St. Gallen dem Zürcher Beispiel ebenso wie Bern. In den Landständen Appenzell, Glarus und in den Drei Bünden sowie im Thurgau, im Rheintal und in der Fürstabtei St. Gallen konnte sich die Reformation ebenfalls grösstenteils durchsetzen.
Die Landstände in der Innerschweiz, die mit dem Papst verbündet sowie gegen die Stadtkantone eingestellt waren, wehrten sich erbittert gegen die Reformation. Die Politik Zwinglis trug ebenfalls dazu bei, die Innerschweizer zu entfremden, da er eine starke Führungsrolle der Städte Bern und Zürich in einer politisch reformierten Eidgenossenschaft und die Abschaffung des Söldnerwesens propagierte. Im Unterschied zu den Handelsstädten im Mittelland war die lokale Elite in der Innerschweiz aber auf das lukrative Söldnerwesen angewiesen.
Die Streitigkeiten zwischen den katholischen und den reformierten Ständen über die Verbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften führten zu den zwei Kappelerkriegen zwischen Zürich und den Innerschweizer Kantonen 1529/31. Im zweiten Kappeler Landfrieden wurde ein Kompromiss gefunden: Die Religionshoheit wurde den Kantonen zugesprochen, die sich entscheiden konnten, was für ein Glaube in ihrem Herrschaftsgebiet gelten sollte. So führte Bern etwa 1536 mit Zwang in den neu eroberten Gebieten im Waadtland den neuen Glauben ein. Weiter wurde die Ausbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften gestoppt. Als religiös gemischte Gebiete wurde unter anderen das Toggenburg anerkannt. In den Drei Bünden blieb die Wahl der Religion den Gerichtsgemeinden überlassen, weshalb sich ein religiöser Flickenteppich entwickelte. Die Auseinandersetzung zwischen den Religionen dauerte dort noch bis ins 17. Jahrhundert (Bündner Wirren).
Als letzte Stadt führte durch den Einfluss Berns 1541 Genf (seit 1526 Zugewandter Ort) die Reformation ein. Der dortige Reformator Jean Calvin begründete mit seiner besonders strengen Auslegung der Bibel den «Calvinismus». Calvin gründete 1559 die Genfer Akademie als Hochschule des reformierten Glaubens, die europaweite Ausstrahlung entwickelte und Genf zu einem «protestantischen Rom» machte. Der Calvinismus verbreitete sich in Frankreich («Hugenotten» ist eine französische Umformung von «Eidgenossen»), England (Puritaner), Schottland und den Niederlanden und von dort aus bis nach Amerika. Erst mit ihrer äussersten Zuspitzung durch Calvin erlangte die Reformation weltweite Bedeutung. Während in der Eidgenossenschaft durch die Zusammenarbeit des Zürichers Heinrich Bullinger mit Calvin im Consensus Tigurinus von 1549 eine Einigung in der Abendmahlfrage zwischen Reformierten und Calvinisten erfolgte, blieben die Fronten zwischen Reformierten und Lutheranern bis in die neuere Zeit verhärtet. Der Calvinismus verbreitete sich bis ins 17. Jahrhundert weiter, vor allem in den aktiven führenden Schichten und in den Städten Deutschlands und Osteuropas. Die besondere Arbeitsethik des Calvinismus soll nach Max Webers umstrittener These von der Protestantischen Ethik für den späteren wirtschaftlichen Erfolg der reformierten Länder wesentlich verantwortlich gewesen sein.
Die katholischen Orte der Innerschweiz wurden im 16. und 17. Jahrhundert zum Ausgangspunkt der Gegenreformation in der Eidgenossenschaft. Als Initialzündung der Gegenreformation gilt die Visitationsreise des Kardinals Carlo Borromeo in der Eidgenossenschaft 1570. 1574 wurde in Luzern die erste Jesuitenschule eröffnet und 1579 in Mailand das Collegium Helveticum gegründet, eine Universität für katholische Schweizer Priester im Sinne des Konzils von Trient. 1586 liess sich der päpstliche Nuntius für die Eidgenossenschaft in Luzern nieder und die Kapuziner wurden in die Schweiz gerufen. Durch die Gegenreformation kam es zu ständigen Konflikten in den gemischten Kantonen. Aus diesem Grund trennte sich etwa der Kanton Appenzell 1597 in zwei Halbkantone. Bis ins 17. Jahrhundert konnten durch die Gegenreformation grosse Gebiete der Eidgenossenschaft wieder für den katholischen Glauben gewonnen werden, besonders in der Nordwestschweiz (Bistum Basel, Solothurn) und in der Ostschweiz (Fürstenland, Uznach, Gaster, Sargans).
Durch die Reformation wurde die Eidgenossenschaft langfristig stark geschwächt, da gemeinsame Beschlüsse der reformierten und katholischen Orte an der Tagsatzung praktisch verunmöglicht wurden. Die katholischen Orte trugen stellenweise sogar dazu bei, dass reformierte Orte Gebiete verloren. So zwang etwa eine Allianz der katholischen Orte mit Savoyen Bern und Wallis 1567/69 das Chablais und das Pays de Gex, das sie 1536 erobert hatten, wieder an Savoyen abzutreten. Die vollständige Aufnahme der verbündeten reformierten Städte Mülhausen, Genf, Strassburg und Konstanz in die Eidgenossenschaft wurde ebenfalls durch die katholischen Orte verhindert. Trotzdem konnte sich das reformierte Genf gegen die savoyardischen Übergriffe (Escalade 1602) behaupten. Die konfessionelle und politische Spaltung der Eidgenossenschaft wurde 1586 durch den Goldenen Bund der sieben katholischen Kantone besiegelt. In den Hugenottenkriegen in Frankreich kämpften die Eidgenossen je nach Konfession in unterschiedlichen Lagern: Die Katholiken unterstützten Heinrich III., später die Liga, die Reformierten Heinrich von Navarra.
Die Zweispaltung der Eidgenossenschaft entlang der Konfessionsgrenzen wurde 1602 durch ein Soldbündnis der XIII Orte ohne Zürich mit Frankreich wieder etwas gemildert. Der Schwerpunkt der europäischen Politik in Hinblick auf die Eidgenossenschaft verschob sich auf die Drei Bünde, wo seit dem Ausbruch des Dreissigjährigen Krieges 1618 Spanien und Frankreich um die Kontrolle der Alpenpässe kämpften. Dadurch wurde Graubünden während der «Bündner Wirren» 1618–1641 als einziges Land der Eidgenossenschaft massiv durch den Dreissigjährigen Krieg verheert. Die XIII Orte verweigerten den Drei Bünden jedoch den Beistand und wurden so nicht in diesen Krieg hineingezogen. Ansonsten kam es nur zu kleineren Grenzverletzungen an der Rheingrenze bei Basel und Stein am Rhein. Während des ganzen Krieges bildete die Schweiz aus deutscher Sicht eine ruhige, vom Sturm umbrandete Insel des Wohlstands und des relativen Friedens. In wirtschaftlicher Hinsicht profitierten viele Gegenden der Schweiz vom Krieg, da die Preise für Nahrungsmittel wegen der weitreichenden Verwüstungen in Deutschland und Italien stark stiegen.
Die XIII-örtige Eidgenossenschaft blieb während des Krieges neutral, stellte jedoch Frankreich vertragsgemäss Söldner. Hauptgründe für die Neutralität waren die veralteten militärischen Einrichtungen und die konfessionelle Spaltung. Jede Parteinahme hätte den Bürgerkrieg und damit das Ende der Eigenossenschaft bedeutet: 1634 stand ein Bündnis Zürichs und Berns mit Schweden kurz vor dem Abschluss und die katholischen Orte verhandelten mit Spanien, allein die schwedische Niederlage bei Nördlingen verhinderte schliesslich den Bürgerkrieg. Im Defensionale von Wil, der ersten eidgenössischen Wehrverfassung, beschlossen die XIII Orte schliesslich 1647 die bewaffnete Neutralität.
Im Westfälischen Frieden vom 24. Oktober 1648 erreichte die Eidgenossenschaft durch ihren Vertreter Johann Rudolf Wettstein die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität vom Heiligen Römischen Reich. Seither betrachteten sich alle eidgenössischen Orte als souveräne Republiken und verkehrten mit anderen europäischen Staaten diplomatisch auf gleicher Augenhöhe.
Die starke Aristokratisierung der Stadtorte im Zuge der Zentralisierung der Landesherrschaften, die absolutistische Tendenz der Herrschaftsausübung und die Wirtschaftskrise, die auf den Boom des Dreissigjährigen Krieges folgte, bewirkten grosse Unzufriedenheit in den Untertanengebieten der Städte im Mittelland, besonders unter den Bauern. 1653 kam es deshalb im Herrschaftsgebiet der Städte Bern, Luzern, Solothurn und Basel zum Schweizer Bauernkrieg, der grausam niedergeschlagen wurde. Der Krieg bewirkte deshalb sogar noch eine Verstärkung der aristokratischen Tendenzen und eine Vergrösserung der Kluft zwischen Stadt und Land. Zahlreiche Bauern wanderten nach dem Bauernkrieg in das entvölkerte Deutschland aus, wo verschiedene Staaten Einwanderer durch Privilegien und finanzielle Anreize anzogen.
Bereits wenige Jahre nach dem Bauernkrieg bewirkte das Projekt einer Bundesreform 1655 das Wiederaufbrechen der religiösen Zwiste. Im ersten Villmergerkrieg 1656 versuchten Bern und Zürich vergeblich, den Kappeler Landfrieden gewaltsam zu ihren Gunsten zu verändern. Der Sieg der katholischen Orte bei Villmergen am 24. Januar 1656 bestätigte erneut die Schlechterstellung der Reformierten in den Gemeinen Herrschaften. Die innere Schwäche und Zerstrittenheit der Eidgenossenschaft stellte das Soldbündnis mit Frankreich aber nicht in Frage, das auch mit Ludwig XIV. durch alle Orte und Zugwandte erneuert wurde. Die Eidgenossen erlaubten fortan die Anwerbung von bis zu 16 000 Söldnern, wogegen sie Handelsvergünstigungen und regelmässige hohe Geldzahlungen, sog. «Pensionen», erhielten. Später wurde Frankreich auch zum Schiedsrichter für innere Konflikte der Eidgenossenschaft erklärt und erhielt freies Durchmarschrecht durch die Schweiz. Die Eidgenossenschaft sank durch die engen Verbindungen mit Frankreich im 18. Jahrhundert faktisch zu einem französischen Protektorat ab. Trotzdem fanden nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 etwa 60 000 Hugenotten in der reformierten Schweiz Aufnahme. Sie brachten in den Städten und im Jura eine starke Belebung der Textil- und Uhrenindustrie.
Der wirtschaftliche Aufschwung in den Städten liess den militärischen Vorteil der Länderorte schwinden, weshalb 1712 im Zweiten Villmergerkrieg, der durch religiöse Spannungen in der Fürstabtei St. Gallen ausgelöst wurde, die reformierten Städte die Überhand behielten. Im Frieden von Aarau verloren die katholischen Orte ihren Einfluss in den Gemeinen Herrschaften Baden, Freie Ämter, Rapperswil und mussten Bern in die Verwaltung der Herrschaften Thurgau, Rheintal und Sargans aufnehmen. Das Prinzip der Parität, also der Gleichberechtigung beider Konfessionen in den Gemeinen Herrschaften beendete die katholische Vormachtstellung in der Eidgenossenschaft.
Die Stärkung der Staatsgewalt nach dem französischem Vorbild des Absolutismus brachte in den verschiedenen Orten der Schweiz drei Verfassungstypen hervor, die aristokratische Formen und Gottesgnadentum mit den republikanischen Traditionen vereinten: In den Städteorten Bern, Solothurn, Freiburg und Luzern das Patriziat, das Regiment weniger alteingesessener Geschlechter; die Zunftaristokratie in Zürich, Basel und Schaffhausen begrenzte die Oligarchie der alteingesessenen Geschlechter durch den Einfluss der Zünfte; in den Landsgemeindeorten schliesslich entwickelte sich ebenfalls eine Aristokratie des alten Landadels und der durch den Solddienst zu Reichtum und Adelsprädikaten gekommenen Familien. Die absolutistischen Tendenzen in der Herrschaftsausübung bewirkten im 18. Jahrhundert eine ganze Reihe von Aufständen in den betroffenen Untertanengebieten, die jedoch bis 1798 allesamt mit äusserster Härte niedergeschlagen wurden.
Die Aufklärung konnte in der Eidgenossenschaft aber trotz der aristokratischen Tendenzen Fuss fassen. Albrecht von Haller und Jean-Jacques Rousseau lösten durch ihre Verherrlichung der Natürlichkeit, Einfachheit und Unverderbtheit der Eidgenossenschaft eine regelrechte Schweizbegeisterung und eine erste Welle des Tourismus aus. Zürich wurde gleichzeitig durch eine Ansammlung europaweit bekannter Gelehrter, etwa Johann Jakob Bodmer, Salomon Gessner, Johann Heinrich Pestalozzi und Johann Caspar Lavater, zum «Athen an der Limmat». Der Einzug von Vernunft und Planung brachte neben der Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft auch eine Lockerung der strengen religiösen Zucht in den reformierten Orten und eine Wiederannäherung der Konfessionen im Zeichen gegenseitiger Toleranz. Die zeitgenössischen Dichter und Gelehrten liessen durch ihre Verteidigung der bestehenden oder eingebildeten schweizerischen Eigenarten zum ersten Mal ein Schweizer Nationalbewusstsein entstehen. 1761/62 manifestierten sich diese patriotischen und aufklärerischen Strömungen in der Gründung der Helvetischen Gesellschaft, die sich für Freiheit, Toleranz, die Überwindung der Standesunterschiede und die patriotische Verbundenheit der Eidgenossen einsetzte. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entdeckte die Literatur auch das Motiv der gemeinsamen heldenhaften Vergangenheit vor Marignano, die seither als «Schlachtengeschichte» bis ins späte 20. Jahrhundert das Geschichtsbild der Schweiz bestimmte. Durch den Rückbezug auf die gemeinsame idealisierte Vergangenheit konnte so die Auseinandersetzung mit der schwierigen Zeit der konfessionellen Spannungen vermieden werden.
(Hauptartikel: Helvetische Republik und Mediation (Geschichte))
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt und nach französischem Vorbild der Zentralstaat Helvetische Republik gegründet. Die Kantone wurden zu Verwaltungseinheiten degradiert und nach dem Vorbild der französischen Departemente neu eingeteilt. Während der «Helvetik» wurden die Kantone Léman, Oberland, Aargau, Waldstätte, Säntis, Linth, Thurgau, Bellinzona, Lugano, Rhätien, Baden und Fricktal neu geschaffen. Genf, Mülhausen und der Jura mit Biel kamen zu Frankreich; Neuenburg blieb preussisch, stand aber in keiner Verbindung mehr mit der Schweiz. Zwischen 1799 und 1803 kam es in der Helvetischen Republik zu vier Staatsstreichen und die Einteilung der Kantone wie auch die Verfassung wurden mehrfach verändert.
1803 kam es nach dem Abzug der franz. Truppen zu einem kurzen Bürgerkrieg («Stecklikrieg») zwischen den Unitariern, die für einen Zentralstaat nach franz. Vorbild eintraten und den Föderalisten, die eine Wiederherstellung der alten Kantone wünschten. Erst durch das Eingreifen Napoléon Bonapartes 1803 kam die Schweiz wieder zur Ruhe. Napoleon erliess mit der Mediationsakte eine neue Verfassung und Gebietsaufteilung. Die Selbständigkeit der Kantone wurde wieder gestärkt, der Einheitsstaat wurde zum Staatenbund. Die «Schweizerische Eidgenossenschaft», so der nun offizielle Staatsname, zählte gemäss der Mediationsakte XIX Kantone, deren Verfassungen ebenfalls durch Napoleon erlassen wurden. Die XIII alten Kantone wurden wieder hergestellt. Neu hinzu kamen die Kantone St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Das Wallis wurde wegen der strategischen Bedeutung des Simplonpasses für Frankreich zuerst eine unabhängige Republik und kam 1810 zu Frankreich.
Bis zur Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen im Herbst 1813 war die Schweiz ein Vasallenstaat Frankreichs. Schweizerische Truppenverbände und Söldner nahmen deshalb sowohl am Krieg in Spanien als auch am Russlandfeldzug teil. Im Dezember 1813 löste sich das von Napoleon geschaffene schweizerische Staatswesen unter dem Druck der innenpolitischen Gegenrevolution und der anrückenden Truppen der sechsten Koalition wieder auf. Zwischen den alten und den neuen Kantonen bestanden kurzzeitig beträchtliche Spannungen, die Schweiz stand vor einem Bürgerkrieg. Erst unter äusserem Druck durch die siegreiche Koalition der Grossmächte rückten die nur noch lose im Bundesverein von 1813 organisierten souveränen Kantone im Sommer 1814 enger zusammen, so dass am 7. August 1815 mit den neu dazu stossenden Kantonen Genf, Wallis und Neuenburg nunmehr 23 Kantone mit dem sog. Bundesvertrag die Schweiz wieder als Staatenbund konstituierten.
1815 wurden am Wiener Kongress die inneren und die äusseren Grenzen der Eidgenossenschaft anerkannt. Neu kamen die Kantone Wallis, Neuenburg und Genf zur nun XXII-örtigen Eidgenossenschaft. Bern erhielt als Entschädigung für die Verluste der Waadt und des Aargau die Gebiete des ehemaligen Fürstbistum Basel im Jura. Die Erwerbung weiterer Gebiete, etwa des Umlands von Genf, der Stadt Konstanz oder des Veltlins scheiterten jedoch. Um das strategisch wichtige Alpengebiet aus dem Einflussbereich Frankreichs zu lösen, beschlossen die Grossmächte die «immer währende bewaffnete Neutralität» der Eidgenossenschaft. Im Innern wurde die Eidgenossenschaft während der Restaurationszeit durch den «Bundesvertrag» von 1815 zusammengehalten, der die Mediationsakte ersetzte und eine weitgehende Selbständigkeit der Kantone zuliess. Die Wehr-, Münz- und Zollhoheit wurde beispielsweise wieder den Kantonen übertragen. Als Zentralinstanz fungierte die eidgenössische Tagsatzung, die sich in jährlichem Turnus in den drei «Vororten» Zürich, Bern oder Luzern zusammenfand. Als einzige ständige Institution existierte eine eidgenössische Kanzlei, die mit der Tagsatzung jährlich in die Vororte umzog. In den Kantonen des Mittellands endete die Phase der konservativen Restauration bereits in der liberalen «Regeneration» von 1830/31, wodurch sich die Kantone in ein liberales und ein konservatives Lager spalteten.
| Wikisource: Bundesvertrag von 1815 – Quellentexte |
Auf Grund einer fortlaufenden Polarisierung zwischen liberalen (mehrheitlich städtisch-reformierten) und konservativen (mehrheitlich ländlich-katholischen) Kantonen nach den Freischarenzügen schlossen sich die katholischen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 zum Sonderbund zusammen, um ihre Interessen zu wahren. Darauf entschied sich die liberale Mehrheit der Tagsatzung für die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, was noch im November 1847 unter General Henri Dufour geschah. Der Sonderbundskrieg war der letzte bewaffnete Konflikt auf dem Gebiet der Schweiz.
Durch den Sieg der liberalen Kantone wurde der Weg frei für eine stärkere Zentralisierung des bisherigen Staatenbundes. Die Bundesrevision führte zur ersten schweizerischen Bundesverfassung, die am 12. September 1848 in Kraft trat. Damit konstituierte sich die Schweiz als «parlamentarischer Bundesstaat». Die Bundesverfassung wurde bisher nur zweimal, 1874 und 1999 gesamthaft überarbeitet. Die Auseinandersetzungen zwischen Liberalen und Konservativen fanden ihre Fortsetzung im «Kulturkampf» zwischen dem Staat und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. zur Zeit des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die traditionellen Konfliktlinien zwischen Liberalen und Konservativen aufgeweicht durch das Aufkommen der Arbeiterbewegung in der Schweiz. 1888 schlossen sich kantonale Arbeiterparteien zur Sozialistischen Partei (SP) zusammen, der heutigen Sozialdemokratischen Partei. Nur wenige Jahre später vereinigten sich auch die konservativen und liberal-demokratischen Bewegungen auf nationaler Ebene in Parteien: 1894 wurden die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Konservativ-Katholische Partei (KK), die heutige Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), gegründet.
Zu dieser Zeit, am 9. August 1847, wurde zwischen Zürich und Baden AG die erste gesamthaft in der Schweiz liegende Eisenbahnlinie eröffnet, die im Volksmund als «Spanisch-Brötli-Bahn» bezeichnet wurde. Einige Jahre zuvor war Basel bereits durch eine französische Bahnlinie mit Strassburg verbunden worden. Nachdem die ersten kantonalen Briefmarken, die Zürich 4 und Zürich 6 1843 herausgegeben worden waren, wurde 1848 die schweizerische Post gegründet. (→Postgeschichte und Briefmarken der Schweiz)
Auf Initiative von Henri Dunant (1828-1910) erfolgte im August 1864 in Genf die Gründung des Roten Kreuzes.
| Wikisource: Bundesverfassung von 1848 – Quellentexte |
| Wikisource: Bundesverfassung von 1874 – Quellentexte |
Während des Ersten Weltkriegs bewahrte die Schweiz die bewaffnete Neutralität. Unter General Ulrich Wille erfolgte die Grenzbesetzung. Soziale Spannungen entluden sich gegen Ende des Krieges in Form von Unruhen, Streiks und Demonstrationen. Der Landesstreik gilt als Höhepunkt der politische Konfrontation zwischen dem «Bürgerblock», den traditionellen liberalen und konservativen Kräften, und der Arbeiterbewegung. Der Landesstreik blieb zwar erfolglos, durch die Einführung des Proporzwahlrechts bei den Nationalratswahlen wurden jedoch die Parteien der Arbeiterbewegung in die Politik eingebunden.
1920 trat die Schweiz nach einer Volksabstimmung dem Völkerbund bei, der seinen Sitz in Genf hatte. Dabei verzichtete die Schweiz teilweise auf die traditionelle Neutralität.
1926 wurde das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute auf Anregen des Bundesrates Giuseppe Motta gegründet. Unter diesem Hilfswerk wurden jenische Kinder ihren Eltern entrissen und teilweise zwangssterilisiert. 1972 wurde "Kinder der Landstrasse" aufgelöst. Nach heutigem Schweizer Recht gilt diese Verfolgung als Völkermord.
Am 20. Februar 1938 wurde das Rätoromanische als vierte Landessprache, neben Deutsch, Französisch und Italienisch, anerkannt.
Hauptartikel: Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
Die Schweiz berief sich während des Zweiten Weltkriegs auf ihre bewaffnete Neutralität und ordnet die allgemeine Mobilmachung der Armee unter dem Oberbefehlshaber General Henri Guisan (1874-1960) an. Vollständig von den Achsenmächten eingeschlossen, versuchte man mit Rationierung und systematischer Nutzung von u.a. Grünflächen wie Fussballplätzen (Plan Wahlen) der Lebensmittelknappheit zu begegnen. Zeitweise planten die Achsenmächte die Invasion der Schweiz (Operation Tannenbaum).
Trotz einer strengen Asylpolitik erhielten 51.100 "illegale" zivile, davon 21'300 Juden und weitere Verfolgte, Zuflucht in der Schweiz. Vielen anderen Schutzsuchenden wurde die Einreise jedoch verwehrt ("das Boot ist voll"). Der offizielle Ludwig-Bericht von 1957 geht von 10'000 abgewiesenen Flüchtlingen aus. Nach den Untersuchungen von Guido Koller (1996), Historiker des Bundesarchivs, ist die Zahl der Rückweisungen 24'398 Flüchtlinge. Kollers Untersuchungen flossen auch in den Bergier-Bericht ein und gelten als seriös. Dossiers sind einzig im Bezirk Genf erhalten geblieben, wo nach der offiziellen Grenzschliessung für "illegale", zivile Flüchtlinge vom 13. August 1942 die Mehrzahl der Flüchtlinge ankam. Gemäss einer computergestützten Analyse der Flüchtlingsdossiers im Jahr 2000 durch das Genfer Staatsarchiv wurden trotz geschlossener Grenze 86% der "illegalen" Flüchtlinge und 92% jüdischer Abstammung aufgenommen.
Um Juden erkennen und abweisen zu können, drängte die Schweiz 1938 das Hitler-Reich, alle Pässe jüdischer Reichsangehöriger mit einem „J“ zu kennzeichnen. Der J-Stempel-Vorwurf ist am 21. März 1954 in einem Artikel des Schweizerischen Beobachters erstmals gefallen: "Dem Schweizer Rothmund kommt das schreckliche Verdienst zu, den Weg (zum J-Stempel) gebahnt zu haben". In der Ausgabe 18/1998 entschuldigte sich der Beobachter für die folgenschwere Verwechslung - auf die ihn Dr. Max Keller aufmerksam gemacht hatte - und korrigierte den alten Vorwurf unmissverständlich: "Damit ist klar; beim Judenstempel handelt es sich um einen deutschen Vorstoss". Die Feststellung, dass die Einführung des Judenstempels mit einer Forderung der Schweiz eng zusammenhängt, bleibt jedoch sachrichtig: Von Schweizer Seite her wurde eine Massnahme vom Dritten Reich gefordert, welche es ermöglichte, die jüdischen Reichsangehörigen zu unterscheiden; der Vorschlag, mit dem Deutschland schliesslich an die Schweiz gelangte, war eben der Judenstempel.
Da die Juden als Flüchtlinge nur aus Rassengründen galten, hatten sie keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme. Die Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs soll vor allem durch das Wort des Bundesrates Eduard von Steiger vom schon stark besetzen Rettungsboot geprägt worden sein. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren mit dem Verfassen des Bergierberichtes revidiert.
Zwischen ca. 1800 und 1950 wurden Waisen- und Scheidungskinder von den Behörden weggenommen und Interessierten als Verdingkinder öffentlich feilgeboten. Diese konnte man in einem regelmässig durchgeführten öffentlichen Verdingmarkt ersteigern. Den Zuspruch bekam diejenige Familie, welche am wenigsten Kostgeld verlangte. Diese Kinder wurden meistens in Bauernhöfen zu Zwangsarbeit eingesetzt. Sie wurden dabei häufig ausgebeutet, erniedrigt oder vergewaltigt. Die Zahl solcher Kinder belief sich auf mehrere Hunderttausende. Viele dieser, welche bis in die 1960er und 1970er Jahre verdingt waren, warten heute noch auf eine offizielle Entschuldigung der Regierung und verlangen finanzielle Entschädigungen.
1960 begründete die Schweiz zusammen mit Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich die EFTA. Nicht lange darauf, am 6. Mai 1963, trat die Schweiz dem Europarat bei. Nach einem jahrzehntelangen Kampf wurde 1971 das Frauenstimmrecht angenommen. Schliesslich wurde am 1. Januar 1979 der Kanton Jura als letzter der 26 Kantone errichtet.
Das Volk lehnte am 6. Dezember 1992 den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Seit da gestalten sich die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz als schwierig, da jeweils bilaterale Verträge (die Bezeichnung ist als solche nicht korrekt, da die EU kein Land ist) zwischen der EU und der Schweiz verhandelt werden. Am 1. Januar 2000, im gleichen Jahr also, als auch die neue Bundesverfassung welche diejenige von 1874 ablöste inkraft trat, wurden als erste Etappe die Bilateralen Verträge I mit der EU abgeschlossen.
Am 26. November 1989 wurde über die Abschaffung der Schweizer Armee abgestimmt. Die Armeegegner konnten dabei wider Erwarten 35,6% der abgegebenen Stimmen gewinnen. Hinter dieser Abstimmung und der armeekritischen Bewegung in der Schweiz ist vor allem die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA die treibende Kraft.
Als letzter international anerkannter Staat ausser dem Vatikan und Nordkorea trat die Schweiz nach einer gutgeheissenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen.
Am 10. Dezember 2003 wurde Christoph Blocher von der SVP an Stelle von Ruth Metzler (CVP) in den Bundesrat gewählt. Damit ändert zum ersten Mal seit 1959 die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates (= Bundesregierung), die so genannte "Zauberformel" (des parteipolitischen Ausgleichs).
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