Unter Gewerbeaufsicht versteht man die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen vor allem im Umweltschutz, inklusive Abfallrecht, aber auch zum technischen und sozialen Arbeitsschutz durch eine staatliche Behörde. Dabei ist die Gewerbeaufsicht nicht nur Überwachungsbehörde, sondern auch für diverse Genehmigungen und Erlaubnisse zuständig. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern.
International ist die Gewerbeaufsicht unter dem Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion bekannt, wobei zu beachten ist, dass in den meisten anderen Ländern Umweltschutz und Arbeitschutz in getrennten Behörden behandelt wird.
Bei der Gewerbeaufsicht handelt es sich um eine Behörde, die Zuständigkeiten im Umweltschutz, Arbeitsschutz und Abfallrecht hat. Der Schwerpunkt liegt dabei häufig im Bereich Umweltschutz, wobei die Grenzen zwischen Umweltschutz und Arbeitsschutz oft fließend sind (Beispiel Lärm oder Gefahrstoffe).
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In Deutschland heißt es je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitschutz oder Amt für Umweltschutz, die vorgesetzte Behörde ist in der Regel die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium, darüber die „Ministerien für Soziales“, „Ministerien für Gesundheit“ oder „Umweltministerien“ (unter den verschiedensten Namen).
Die ebenfalls auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des beruflichen Gesundheitsschutzes tätigen Berufsgenossenschaften befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen. Demgegenüber erfasst das Arbeitsfeld der Gewerbeaufsicht darüber hinaus den Schutz der breiten Öffentlichkeit.
In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen: