Gewerbeaufsicht

Unter Gewerbeaufsicht versteht man die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen vor allem im Umweltschutz, inklusive Abfallrecht, aber auch zum technischen und sozialen Arbeitsschutz durch eine staatliche Behörde. Dabei ist die Gewerbeaufsicht nicht nur Überwachungsbehörde, sondern auch für diverse Genehmigungen und Erlaubnisse zuständig. Sie ist nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern.

International ist die Gewerbeaufsicht unter dem Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion bekannt, wobei zu beachten ist, dass in den meisten anderen Ländern Umweltschutz und Arbeitschutz in getrennten Behörden behandelt wird.

Bei der Gewerbeaufsicht handelt es sich um eine Behörde, die Zuständigkeiten im Umweltschutz, Arbeitsschutz und Abfallrecht hat. Der Schwerpunkt liegt dabei häufig im Bereich Umweltschutz, wobei die Grenzen zwischen Umweltschutz und Arbeitsschutz oft fließend sind (Beispiel Lärm oder Gefahrstoffe).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland heißt es je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitschutz oder Amt für Umweltschutz, die vorgesetzte Behörde ist in der Regel die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium, darüber die „Ministerien für Soziales“, „Ministerien für Gesundheit“ oder „Umweltministerien“ (unter den verschiedensten Namen).

  • In Baden-Württemberg wurde im Rahmen der Verwaltungsreform durch die Landesregierung unter Ministerpräsident Erwin Teufel die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Januar 2005 aufgelöst und in die vier Regierungspräsidien sowie in 44 Land- und Stadtkreise eingegliedert.
  • In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi - seit 1998 die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Sie überwacht den Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit der ca. 1,4 Mio. Berliner Beschäftigten, die technische Sicherheit von ca. 150.000 Berliner Betrieben und Anlagen und den technischen Verbraucherschutz für ca. 3,5 Mio. Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher (Slogan: „Gesundheit und Sicherheit für Berlin – bei der Arbeit und danach“).
  • Die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung nimmt mit ihren zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Umweltministerium und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit unterstellt.
  • In Nordrhein-Westfalen wurden die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz zum 1. Januar 2007 aufgelöst und in die fünf Bezirksregierungen eingegliedert.

Abgrenzung zu den Berufsgenossenschaften

Die ebenfalls auf dem Feld der Arbeitssicherheit und des beruflichen Gesundheitsschutzes tätigen Berufsgenossenschaften befassen sich vorrangig mit den Belangen der bei ihnen versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen. Demgegenüber erfasst das Arbeitsfeld der Gewerbeaufsicht darüber hinaus den Schutz der breiten Öffentlichkeit.

Österreich

In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:

Weblinks

Quelle:
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