Unter Glühen versteht man in der Werkstoffkunde das Anwärmen, Durchwärmen und Abkühlen von Halbzeugen und Werkstücken zur Erzielung definierter Werkstoffeigenschaften. Glühen ist ein Teilgebiet der Wärmebehandlung.
Hierzu unterteilt man den Glühvorgang in mindestens 3 Phasen:
Sowohl in der Anwärm- als auch in der Abkühlphase kann die Einhaltung spezifischer Anwärm- und Abkühlgeschwindigkeiten erforderlich sein.
Werkstoffe für hohe Anforderungen erfordern teilweise eine Auflösung der 3 genannten Phasen in weitere Teilphasen. So existiert für den Werkstoff 2.4669 eine 9-stufige Wärmebehandlung. Zur sprachlichen Unterscheidung werden solche komplexen Wärmebehandlungen auch Glühvorschrift oder Glühprogramm genannt. Wobei Glühprogramm homonym gebraucht wird und auch
bedeuten kann.
Der gewünschten Werkstoffeigenschaft entsprechend unterscheidet man zwischen :
Zum Vorgang des Glühens siehe auch unter Glut (Lichtausstrahlung) und Glut (Verbrennung).