Grat
Der Ausdruck Grat (verwandt mit Gräte, vgl. Rückgrat) bezeichnet
- eine Kante am Dach oder Gewölbe, an der zwei Dach- bzw. Gewölbeflächen aufeinandertreffen und zusammen eine Außenecke bilden. Der Dachfirst ist ein waagrechter Grat. Siehe dagegen Kehle.
- die oberste Kante eines scharfen Bergrückens, der sogenannte Kamm
- ein bei Trenn- oder Formverfahren entstehender scharfkantig hervorstehenden Rand eines Werkstückes
- im Textilwesen eine aus der Gewebefläche schräg heraustretende Bindungslinie
- in der Mathematik eine (n − 2)-dimensionale Seite eines n-dimensionalen Polytops, z. B. die eindimensionale Kante eines dreidimensionalen Tetraeders
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