Grundgesetz

Die Bezeichnung Grundgesetz steht je nach Kontext für verschiedene Inhalte. Ihnen gemein ist jedoch, dass es sich um grundlegende Rechtsnormen eines Gemeinwesens handelt.

Als Grundgesetz werden bezeichnet:



  • Verfassungen außerhalb des heutigen Deutschlands:
    • die „Vier Grundgesetze“ der schwedischen Verfassung (1766–1992), siehe Verfassung von Schweden
    • die Verfassung des Königreichs Norwegen von 1814
    • die niederländische Verfassung von 1848 ("Grondwet")
    • die Verfassung von Dänemark – Grundgesetz Dänemarks („Danmarks Riges Grundlov“) von 1953
    • die Verfassung der Vatikanstadt „legge fondamentale“ von 2000


  • Weitere Verwendung:
    • die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel Grundgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Bookmarks
delicious wong linkarena google
Sponsoren