Grundgesetz
Die Bezeichnung Grundgesetz steht je nach Kontext für verschiedene Inhalte. Ihnen gemein ist jedoch, dass es sich um grundlegende Rechtsnormen eines Gemeinwesens handelt.
Als Grundgesetz werden bezeichnet:
- Verfassungen oder Teile von Verfassungen deutscher (Einzel-)Staaten:
- Verfassungen außerhalb des heutigen Deutschlands:
- die „Vier Grundgesetze“ der schwedischen Verfassung (1766–1992), siehe Verfassung von Schweden
- die Verfassung des Königreichs Norwegen von 1814
- die niederländische Verfassung von 1848 ("Grondwet")
- die Verfassung von Dänemark – Grundgesetz Dänemarks („Danmarks Riges Grundlov“) von 1953
- die Verfassung der Vatikanstadt „legge fondamentale“ von 2000
- Weitere Verwendung:
- die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet
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