Grundlinien der Philosophie des Rechts

Hegels Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts wurde 1820 vollendet, aber wegen Zensurproblemen erst 1821 veröffentlicht. Es behandelt die Frage nach einem Rechtssystem, das historische Erfahrung und spekulative Vernunft verbindet.

Der Rechtsphilosophie Hegels liegt eine Metaphysik zu Grunde, die alles aus der dialektischen Bewegung des Begriffes ableitet. Sein Gesamtwerk stellt einen absoluten Geist dar, der aus Kunst, Religion, und Philosophie resultiert. Das Recht ist ein Element des objektiven Geistes.

Inhaltsverzeichnis

Vorrede

Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was v.a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.

Umstrittenes Epigramm

Es lautet:

"Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig."[1]

Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus seinem Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich, weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.

Die Eule der Minerva

In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit:

"…; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug." [2]

Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist erst möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa.

Viele Interpretationen sehen deshalb in dem Alterswerk Hegels, zu dem auch die Rechtsphilosophie gehört, eine Abkehr von der früheren Position, dass die Philosophie eine neue Epoche begründen solle.

Inhaltlicher Aufbau des Werkes

Hegels Rechtsphilosophie hat einen dreigliedrigen Aufbau, der für viele seiner Werke typisch ist.

Stufe der Idee Momente der Idee Nähere Bestimmungen
Das abstrakte Recht Das Eigentum Besitznahme, Gebrauch, Entäußerung
  Der Vertrag  
  Das Unrecht Unbefangenes Unrecht, Betrug, Verbrechen
Die Moralität Der Vorsatz und die Schuld  
  Die Absicht und das Wohl  
  Das Gute und das Gewissen  
Die Sittlichkeit Die Familie Ehe, Vermögen, Erziehung
  Die bürgerliche Gesellschaft System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei
  Der Staat Inneres und äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte


Literatur

  • G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft, Herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt, Ullstein, Frankfurt am Main, 1972. ISBN 3-548-02929-9.
  • Dieter Wolf: Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft., VSA-Verlag, Hamburg, ISBN 3-87975-182-x

[1]

Weblinks

Quellen

  1. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt/Main, 1972, S. 11
  2. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt/Main, 1972, S. 14
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