Von Höhenfreiheit, Niveaufreiheit oder Planfreiheit einer Kreuzung wird im Straßenbau sowie im Eisenbahnbau gesprochen, wenn sich zwei oder mehr Straßen beziehungsweise Eisenbahngleise nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei wird eine Strecke mit mindestens einer Brücke oder Tunnel über bzw. unter die andere hinweggeführt.
Eine höhenfreie Kreuzung kann mit oder ohne Anschlussstelle ausgeführt werden. Typische Beispiele für die Ausführung ohne Anschlussstelle sind Feldwegbrücken über Autobahnen. Höhenfreie Kreuzungen verschiedener Verkehrsträger sind immer ohne Anschlussstelle.
Bekannteste Beispiele für höhenfreie Kreuzungen mit Anschlussstelle sind Autobahnkreuze und Autobahndreiecke. Damit von einer Straße auf die andere gewechselt werden kann, sind die beiden Straßen über Rampen miteinander verbunden.
Bei der Eisenbahn befinden sich höhenfreie Kreuzungen und Einmündungen mit Überwerfungsbauwerken vor allem im Bereich von Hochgeschwindigkeitsstrecken und großen Eisenbahnknotenpunkten. Auch Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen mit Über- und Unterführungen werden als höhenfrei bezeichnet.
Von einer teilhöhenfreien Kreuzung spricht man, wenn es weiterhin notwendig ist auf mindestens einer der kreuzenden Straßen linksabzubiegen oder linkseinzubiegen. Ein typisches Beispiel ist eine Autobahnanschlussstelle. Diese Bauform ist kostengünstiger, da weniger Verbindungsrampen notwendig sind.
Im Gegensatz dazu spricht man von Höhengleichheit (auch Plangleich) einer Kreuzung, wenn sich zwei Straßen oder Eisenbahnstrecken beziehungsweise eine Straße und eine Eisenbahnstrecke in der selben Höhe kreuzen und somit eine Vorfahrtsregelung (gegebenenfalls mit baulichen Maßnahmen wie Beschrankung von Bahnübergängen) notwendig machen.
Vorteile höhenfreier Kreuzungen
Nachteile höhenfreier Kreuzungen