Ein höherer Kommunalverband wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise hinausgeht.
Die höheren Kommunalverbände werden auch als "dritte Ebene" der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Beispiele sind die
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.