Als Handelsschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Art. 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote gehören hingegen nicht zu den Handelsschiffen.
Kauffahrteischiffe sind Seeschiffe, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Jedes Kauffahrteischiff benötigt
Ausgestellt werden diese Dokumente von der See-Berufsgenossenschaft (SeeBG).
Sportboote die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden sind Kauffahrteischiffe.
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in
Die wichtigsten Typen sind
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen wie
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.
Die deutsche Handelsflotte wächst seit einiger Zeit wieder. Fast ein Drittel der Containerkapazität weltweit gehört deutschen Eignern. Es besteht auch wieder Bedarf an deutschem Führungspersonal an Bord, also vor allem nautischen und technischen Schiffsoffizieren.