Hauptverwaltungsbeamter

Der Hauptverwaltungsbeamte ist in Deutschland der Leiter der Verwaltung einer Gemeinde, eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.

Der Hauptverwaltungsbeamte führt in den Kreisen die Bezeichnung Landrat oder Oberkreisdirektor, in den Gemeinden und kreisfreien Städten Bürgermeister, Oberbürgermeister, Gemeindedirektor, Stadt- oder Oberstadtdirektor. Er führt in der Regel die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Regelungen der Gemeinde- und Kreisordnungen der Bundesländer sind jedoch sehr unterschiedlich.

In den letzten Jahren ist ein Trend weg von der getrennten Stadtspitze (Bürgermeister für die politische Verantwortung/Gemeindedirektor für die Verwaltungsführung) hin zur Personalunion zu erkennen, z. B. seit 1999 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

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