Hauspersonal, auch Haushaltshilfe genannt, bezeichnet vor allem Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt tätig sind, um v.a. die Hauswirtschaft zu besorgen (auch Haushaltshilfen).
Andere Wörter sind Haushaltshilfe, Dienstmädchen, Hilfskraft im Haushalt, Hausangestellter, Haustochter oder umgangssprachlich auch "Perle". In der Hotellerie wird von Hauspersonal gesprochen, wenn nicht der Service im Lokal oder den Küchenarbeiten die Rede ist.
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Eine Haushaltshilfe erbringt in einem fremden Haushalt Hilfs-Arbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. Beispiele: Lebensmittel einkaufen, einlagern, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkäufe und Botengänge. Diese Tätigkeiten werden auch Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit genannt. Darin kommt ihr Charakter zur Sicherung des individuellen Lebens zum Ausdruck.
Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern, Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen, Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben.
Die selbständige Lebensführung wird sonst meist nicht als Erwerbsarbeit betrachtet sondern der privaten Sphäre zugeordnet. Viele Menschen wünschen sich, eine Haushaltshilfe anzustellen, um von diesen Tätigkeiten entlastet zu werden.
Die Hausarbeit ist neben dem Baugewerbe eine jener Branchen, in welcher besonders viele Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beschäftigt sind.
Haushälterin ist der umgangssprachliche Begriff und kommt wohl von „haushalten“. Früher aber auch heute noch, benutzen ältere Personen gerne den Begriff "Hausmädchen", dieser Begriff ist aber eher antiquiert und kommt wohl von Kindermädchen abgeleitet auf die Arbeit im Haus für jüngere Hausangestellte. z.B. Kindermädchen - Kinderfrau.
Die Aufgaben enthalten die eigenständige Reinigung, Versorgung und Pflege des gesamten Haushaltes und des Inventars, inklusive der Wäschepflege und manchmal auch das Kochen.
Bei Haushalten mit zwei oder mehreren Kräften spricht man dann auch von einer hauswirtschaftlichen Erstkraft und Zweitkraft (z.B. Hausdame, aus der Berufsgruppe: hauswirtschaftliche Bereichsleiterin) Zum Beispiel als Erstkraft die Haushälterin und als Zweitkraft die Zugehfrau oder auch Reinemachefrau/Putzfrau oder Haushaltshilfe genannt. Allerdings sind Angestellte heute eben nicht mehr bei einer Herrschaft tätig.
Von einer Haushaltshilfe spricht man auch, wenn diese nur geringfügig beschäftigt ist. Wobei die umgangssprachlichen und zutreffenden Begriffe oft vermischt/vertauscht werden = "meine Perle" meine "Haushaltshilfe" meine "Putzfrau" meine Reinemachfrau. Wobei die Begriffe Länder-und Dialekt-regionstypisch sind, z. B. in Österreich gerne von der "Besorgerin" für Zugehfrau gesprochen wird.
Als Zugehfrau oder Zugehmann bezeichnet man Hauspersonal und Haushaltshilfen. Der Begriff stammt aus der Zeit vor der technischen Revolution, als in vornehmen Haushalten für zahlreiche Tätigkeiten Hauspersonal beschäftigt wurde (Wäscherinnnen, Putzfrauen, Kutscher, Gärtner, etc.), um den Teil des Personals zu bezeichnen, der anders als etwa die Dienstboten nicht mit im Haushalt des Arbeitgebers lebt, also "zum Dienst geht". Dadurch wichen häufig auch die Uniformvorschriften der Zugehfrauen und -männer von denen der Dienstboten ab. Heutzutage findet der Begriff etwa noch im bairischen Sprachraum (vor allem in der Form "Zugeherin") als Synonym für Putzfrau oder Heimhilfe Anwendung.
Zu den besonderen Rahmenbedingungen bei geringfügiger Beschäftigung siehe dort.
J. Schmidt (siehe Literatur) untersucht derzeit die Arbeits- und Lebensbedingungen von Haushaltsarbeiterinnen, die legal nach der Vermittlung durch die Arbeitsagentur beschäftigt werden. Auch hier unterscheiden sich die schriftlich vereinbarten Bedingungen von der Realität. Die Arbeitszeiten sind wesentlich länger als auf dem Papier unterschrieben. Es kommt zu Bevormundungen, die an die Zeiten der „Hausmädchen“ erinnern: nicht Rauchen vor der Haustür, keine Benutzung des Telefons, Kontakte zu (ausländ.) Freundinnen am Ort unerwünscht. Es sind ebenfalls „prekäre“ Arbeitsverhältnisse deren einziger Vorteil zu sein scheint: die legale Arbeitsdauer kann bis zu drei Jahren betragen. Dabei kann es auch zu Wechseln des Arbeitgeberhaushalts kommen. Dies ist durch die Legalität jedoch erschwert, weil diese gerne die dadurch höheren Lohnnebenkosten sparen.
Eine weitere Möglichkeit der legalen Verrichtung von Haushaltsarbeit liegt in der Inanspruchnahme so genannter Dienstleistungszentren. S. d. die empirische Untersuchung von Dr. Maik-Carsten Begemann (2007).
Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich vermehrt zu Rechtlosigkeit kommt, weil es sich, historisch gewachsen, um eine "Frauentätigkeit" handelt, die traditionell nicht oder nur schlecht bezahlt wird. Damit steht wieder die Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach unserem Grundgesetz auf der Tagesordnung. Im Bereich der (Alten-)Pflege trifft diese Ideologisierung der Tätigkeit in den Köpfen der Beteiligten doppelt zu.
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