Als Hilfsmaßeinheit (auch Pseudoeinheit, Pseudomaßeinheit, Pseudomaß) bezeichnet man zusätzliche Namen für die Maßeinheit 1 und deren Vielfache (für physikalische Größen der Dimension 1, auch dimensionslose Größe genannt).
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a) allgemein
b) Länge / Länge (ebener Winkel)
b) Fläche / Fläche (Raumwinkel)
c) Zeit / Zeit
d) Andere
In den folgenden Fällen weist die Hilfsmaßeinheit darauf hin, dass der Größenwert der Größe durch einen vereinbarten Größenwert dividiert und das Ergebnis logarithmiert wurde. Der "vereinbarte Größenwert" muss ersichtlich sein, ggf. also angegeben werden; oft ist er bereits aus dem Zusammenhang klar, etwa, wenn DIN-Normen zugrunde liegen.
Bei physikalischen Größen hat man grundsätzliche auf die strikte Trennung von Größenwert (Einheit) und Zusatzinformationen zu achten. Gerade bei Hilfsmaßeinheiten sind jedoch eigentlich unerlaubte Vermischungen, z.T. sogar durch Vorgabe einer DIN-Norm, in Verwendung, beispielsweise "dB (C)" (hierbei ist das "C" ein Hinweis auf das Messverfahren, nach dem das Pegelmaß ermittelt wird, das mit Hilfe der Hilfsmaßeinheit Dezibel angegeben wird).