Hochadel sind Häuser, die aus uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern stammen.
Hoher Adel war in Deutschland bis 1918 ein gemeinrechtlicher Begriff und beruhte auf der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die Bestimmung in der Bundesakte ging ihrerseits im Falle der mediatisierten Geschlechter auf die frühere Reichsunmittelbarkeit, Landeshoheit über ein bestimmtes Territorium und Reichsstandschaft zurück.
Zum Hohen Adel wurden die regierenden Souveräne des Deutschen Bundes (später: Deutschen Reiches): die Könige, Großherzöge, Herzöge Landgrafen, Markgrafen, und Fürsten und nach ihnen die mediatisierten Souveräne des Heiligen Römischen Reiches: Herzöge, Landgrafen, Markgrafen, Fürsten und Grafen gerechnet. Ebenbürtige Heiraten waren nur unter dem Hohen Adel möglich.
Im Almanach de Gotha, dessen Inhalt heute dem Genealogischen Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, 1. und 2. Abteilung entspricht, wurden
geführt.
Diese waren im Jahr 1930:
(Familiennamen in Klammern, (†) Souveränität als Staatsoberhäupter erloschen vor oder nach 1918 oder nach 1945):
Alle übrigen Fürsten in Europa waren in die "Troisième Partie" eingeordnet und unebenbürtig.
Brockhaus-1911: Hoher Rat · Hoher Peißenberg · Hoher Stauffen · Hoher Staufen · Hoher Frassen · Berchtesgadener Hoher Thron · Hoher Göll · Hoher Freschen
Meyers-1905: Hoher Rat · Hoher Peißenberg · Hoher Staufen · Verfügungen von hoher Hand · Pyrgas, Hoher · Freschen, Hoher · Frassen, Hoher · Hoher Bogen · Hoher Iser · Hoher Göll
Pierer-1857: Hoher Rath · Hoher Ofen · Hoher Steinschnitt · Hoher Stein · Hoher Bord · Hoher Allmann · Hoher Narr · Hoher Kasten