Idiot

Dieser Artikel behandelt den Idioten allgemein. Für das Werk von Dostojewski siehe Der Idiot

Der Idiot (von grch. ἰδιότης (idiótes) «Eigentümlichkeit», «Eigenart» [1]; latinisiert idiōta «Laie», «Pfuscher», «Stümper», «unwissender Mensch» [2]) war in der griechischen Antike ein Mensch, der sich weigerte, an Wahlen teilzunehmen.

Später wurde der Begriff allgemein auf Laien oder Personen mit einem geringen Bildungsgrad angewandt.

Gelegentlich, wenn auch selten, findet der Begriff heute noch in der ursprünglichen Bedeutung in Verwendung.

Erst in neuerer Zeit wird der Begriff „Idiot“ als Schimpfwort benutzt, synonym zu „Dummkopf“, „Depp“, „Schwachkopf“ und „Narr“, um einen als töricht betrachteten Menschen abwertend zu bezeichnen.

In der Medizin ist der Begriff „Idiot“ (bzw. Idiotie) als Bezeichnung für einen geistig behinderten Menschen mit einem Intelligenzquotienten unter 20 heute vollständig verschwunden.

Strafbare Äußerung

Die Benutzung des Schimpfwortes Idiot kann strafrechtlich verfolgt werden.[3] Eine Beleidigung wird in Deutschland durch § 185 StGB unter Strafe gestellt.

Weblinks

Wiktionary
Wiktionary: Idiot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Quellen

  1. Wilhelm Gemoll, Karl Vretska: „Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch“, Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, 9. Auflage, ISBN 3-209-00108-1
  2. J. M. Stowasser, M. Petschenig, F. Skutsch, R. Pichl, H. Reitterer, E. Sattmann, J. Semmler, K. Smolak, W. Winkler: „Der Kleine Stowasser: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch“, Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, Wien, 2. Auflage 1987, ISBN 3-209-00225-8
  3. Gerhard Wolf, Erläuterungen zu § 185 StGB
Quelle:
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