Immission (lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden) ist der Eintrag eines Stoffs in ein System. Der Begriff wird hauptsächlich im Bereich des Umweltschutzes benutzt und bedeutet hier den Eintrag von Schadstoffen, aber auch von Lärm, Licht, Strahlung oder Erschütterungen, in ein Umweltmedium. Beispiele sind Schadstoffimmissionen in die Luft (Emittenten sind z. B. Autos, Fabriken oder Heizungen), in das Grundwasser (Emittenten sind z. B. Altlasten oder die Landwirtschaft) oder in Flüsse (Emittenten sind z. B. Kläranlagen).
Jede Immission ist die Folge einer vorhergehenden Emission (Austrag). 
Die von der Störung erzeugte Emission nimmt am Einwirkungsort als gemessene Immission mit der Entfernung ab. Darum muss bei einer Immissions-Messung unbedingt die Entfernung r (der Abstand) der Messung angegeben werden, denn hier gilt das Abstandsgesetz für lineare Feldgrößen.
Immissionen sind nicht nur anthropogenen Ursprungs. Da es auch natürliche Emittenten gibt, gibt es auch natürliche Immissionen, beispielsweise aus Vulkanen oder von Pflanzen (Pollen; Flüchtige organische Verbindungen, volatile organic compound, VOC).
Das Ausmaß einer stofflichen Immission wird durch die Immissionskonzentration angegeben. Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Besonders weit entwickelt ist die Gesetzgebung beim Umweltmedium Luft (vgl. Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG).
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