Indikation (v. lat. indicare: „anzeigen“, Abkürzung: Ind.) beschreibt den Grund oder Anlass für eine medizinische Maßnahme.
Unter einer Schmerzindikation wird so zum Beispiel die Schmerzauslösung verstanden.
Die Indikationsdauer gibt den Zeitraum an, in dem eine Indikationsgruppe auf den Organismus einwirkt.
Man kann eine absolute (vitale) Indikation (z. B. Notoperation bei Lebensgefahr) von einer relativen Indikation unterscheiden, bei welcher auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Eine Kontraindikation bezeichnet im Gegensatz dazu einen Zustand oder eine Situation, in dem eine medizinische Maßnahme nicht durchgeführt werden darf.
Über die Durchführung der Behandlungsmaßnahme besteht auch bei gegebener Indikation Aufklärungspflicht.
Die Indikation für medizinische Maßnahmen ist nicht immer eindeutig definiert. Ein extremes Beispiel sind Schönheitsoperationen, die medizinisch nur selten indiziert sind. Aber auch bei anderen Diagnose- oder Therapieverfahren wird die Indikationsstellung von verschiedensten Faktoren beeinflusst:
Wichtige Indikationsgruppen sind Schmerzen, Husten, arterielle Hypertonie, Magenerkrankungen, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Depressionen, Infektionen, Hautkrankheiten, Augenerkrankungen, Bronchialleiden und Schnupfen.
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