Der Industriemeister ist eine qualifizierte, technische Führungskraft. Sein Handlungsschwerpunkt liegt in der Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben.
Zulassungsvoraussetzung zur Industriemeisterprüfung ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann und in der Regel eine ein- oder mehrjährige Berufspraxis.
Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in drei Prüfungsteile:
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung ist ebenfalls Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister. Im Bereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern wie "Industriemeister/in Elektrotechnik" und "Industriemeister/in Metall" auch die Fachmeister, die ebenfalls eine Meisterprüfung vor einer IHK ablegen müssen.
Fachmeister IHK sind z.B. Küchenmeister, Floristmeister, Lagerwirtschaftsmeister, Werkschutzmeister, Hotelmeister und Kraftverkehrsmeister.
Industrie- und Fachmeister erhalten nach bestandener Meisterprüfung einen Meisterbrief von der prüfenden IHK. Absolventen von Meisterprüfungen, also auch die Industriemeister (IHK), besitzen in einigen Bundesländern, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. (HZB).