Inkasso

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung.

Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Das Inkasso ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen (Zession). Das ist genehmigungspflichtig bei gewerbsmäßigem Forderungseinzug durch Inkassounternehmen. Die Kosten für den Einzug von fälligen und einredefreien Forderungen muss der Schuldner dann tragen, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hier hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. Mit dem Inkassobetreibenden beliebig hohe Honorare zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist unzulässig. Bei einer Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze.

Inkassoarten

Es werden verschiedene Arten von Inkassi unterschieden:

  • Dokumentäre Inkassi beinhalten Handelspapiere
  • einfache Inkassi beinhalten Zahlungspapiere, wie zum Beispiel Wechsel, o.ä.

Weblinks

Siehe auch

Wiktionary
Wiktionary: Inkasso – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Quelle:
Artikel Inkasso aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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