Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland.
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Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften, selbstständigen Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch Funktionen einer Krankenkasse übernahmen. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck übernahmen sie Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Ab 1892 wurden die IKKn per Gesetz Zuweisungskassen. Die Innungen hatten die Möglichkeit sich einer Innungskrankenkasse als Trägerinnung anzuschließen. Gehörte ein Betrieb einer solchen Trägerinnung an, wurden die dort beschäftigten Mitarbeiter automatisch auch Mitglieder der IKK. Für die meisten Regionen in Deutschland gab es Innungskrankenkassen, die von mehreren Innungen getragen wurden.
Dieses Prinzip wurde 1996 durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen ausgesetzt. Die meisten Innungskrankenkassen sind seither zu Landeskassen fusioniert worden, so dass inzwischen nur noch 16 Innungskrankenkassen bestehen(Zum Vergleich: im Jahre 1994 waren es ca. 150 IKKn bundesweit). Alle Innungskrankenkassen haben sich durch Beschluss der Selbstverwaltung für alle Personen geöffnet und sind nun für jedermann frei wählbar. Allerdings sind einige IKKn nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, so dass nur die darin wohnenden oder arbeitenden Personen Mitglied dieser IKK werden können.
In Deutschland gibt es 16 Innungskrankenkassen, und zwar in fast allen Bundesländern eine. Einige der IKKn agieren überregional für zwei oder mehr Regionen bzw. einzelne auch deutschlandweit. Neben der klassischen Organisationsstruktur mit Geschäftsstellen gibt es auch 3 Direkt-IKKn: diese können von den Versicherten nur über moderne Kommunikationskanäle erreicht werden. Die IKKn sind im IKK-Bundesverband mit Sitz in Bergisch Gladbach zusammengeschlossen. Wesentliche Funktionen des IKK-Bundesverbandes werden ab 2008 vom neu gebildeten Spitzenverband Bund der Krankenkassen übernommen.
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Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt, während die vom Verwaltungsrat gewählten Vorstände der IKKn die laufenden Geschäfte führen.
Die IKK haben in Deutschland bereits 5,8 Millionen Versicherte (Stand Juni 2007). Das entspricht einem Marktanteil von knapp 8 %. Der Anteil kostenfrei mitversicherter Familienangehöriger beträgt über 25 % (Stand Juni 2007). In der Veränderung zum Vorjahr weisen die IKKn ein weit über dem Branchendurchschnitt liegendes Mitgliederwachstum von 15 Prozent auf. Ursprünglich im Handwerk gegründet, ist die ikk mit den Belangen der kleinen und mittelständischen handwerklichen Unternehmen und ihren Beschäftigten bestens vertraut.