Ein Institut (lat. instituere = einrichten, errichten; PPP: institutum) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein, aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet (siehe dort).
Der Begriff Institut ist nicht gesetzlich geschützt. Die deutsche Rechtsprechung schränkt seine Nutzung jedoch in bestimmten Fällen ein.
Er ist abzugrenzen von der Institution - einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung.
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Institute sind häufig direkter Teil einer Hochschule, Teil einer Fakultät einer Hochschule, An-Institute einer Hochschule oder haben einen anderen öffentlichen Träger. Diese Bezeichnung geht auf das 18. Jahrhundert zurück. Damals pflegten sich Privatschulen als Institut zu bezeichnen[1].
Auch heute noch ist ein Institut oft eine mit eigener Verfassung (Konstitution) ausgestattete Anstalt, die wissenschaftlichen Arbeiten wie der Forschung oder der Lehre bzw. Erziehung dient. Aufgrund der Wissenschaftsfreiheit ist jedoch auch eine privatrechtliche Organisationsform erlaubt und sinnvoll, so sind sie oft als Stiftung oder Verein organisiert.
Zum Beispiel Meinungsforschungsinstitute sind typischerweise forschende Organisationen und gleichzeitig gewinnorientiert wirtschaftende Unternehmen.
Es ist für Lobbyarbeit und Public Relations hilfreich, die eigenen Positionen wissenschaftlich zu untermauerern. Daher bestehen eine Reihe von privatrechtlichen Organisationen, die sich Institute nennen, die jedoch auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying von Interessengruppen sind. Der Name "Institut" allein bietet kein Unterscheidungsmerkmal zwischen wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Betätigung.
Beispiele von Instituten, deren Arbeit auch Öffentlichkeitsarbeit für Interessengruppen ist:
Es ist nach deutschem Recht nicht zulässig, die Bezeichnung "Institut" zu führen, wenn durch die weitere Gestaltung des Namens fälschlicherweise ein Eindruck von Wissenschaftlichkeit oder öffentlicher Trägerschaft erweckt wird. Eine Irreführung kann dadurch ausgeschlossen werden, dass weitere Namenszusätze oder die sonstige Eigenwerbung falsche Annahmen richtig stellen (zum Beispiel Impressum).
Die Verwendung des Wortes "Institut" im Namen von Vereinen ist obergerichtlich entschieden. Zu der Frage, ob Vereine diesen Namenszusatz führen dürfen, haben das OLG Celle [2] und das BayObLG [3] Stellung bezogen. Das BayObLG hielt den Namen "Institut für Steuerwissenschaftliche Information" bei einem Verein mit Sitz in einer Universitätsstadt zur Täuschung geeignet. Das OLG Celle hielt den Namen "Schiller-Institut für republikanische Außenpolitik" nicht für irreführend. Letzteres hielt die Untersuchung der Möglichkeit der Irreführung nur für notwendig, falls dem Namen eine Tätigkeitsangabe hinzugefügt wird, die normalerweise der Gegenstand wissenschaftlicher Forschung ist. Aus dem Namen und der Tätigkeit muss unzweifelhaft hervorgehen, dass es keine wissenschaftliche Tätigkeit zum Gegenstand hat oder es muss bezüglich Seriosität und Wissenschaftlichkeit einem Universitätsinstitut gleichstehen.
Das OLG Frankfurt a. M. [4] hat entschieden, dass der Gebrauch des Institutsbegriffs für einen Zusammenschluss von Fachärzten ebenfalls irreführend ist.
Siehe auch:
Auch viele nichtwissenschaftliche, privatwirtschaftliche Unternehmen führen die Bezeichnung Institut. Vorwiegend handelt es sich um Dienstleistungsanbieter, deren Kunden besonderen Wert auf Seriosität legen. So sind zum Beispiel Bezeichnungen wie Kreditinstitut (statt Bank), Bestattungsinstitut (statt Bestattungsunternehmen), Eheanbahnungsinstitut (statt Heiratsvermittlung) und Massageinstitut (statt Massagepraxis oder Massagesalon) üblich. Hier sagt die Bezeichnung nichts über Form, Art und Qualität des Unternehmens aus. Sie dienst allein Marketingzwecken.
Die unter Kaiser Justinian geschaffenen Gesetzesbücher, die „Institutionen“ und „Pandekten“, beruhen auf dem Einfluss des römischen Rechts. Sie beeinflussten die deutsche Gesetzgebung maßgeblich.
Heute versteht man unter einem Institut eine Einrichtung des materiellen oder formellen Rechts, zum Beispiel das „Institut des Eigentums“.
| Wiktionary: Institut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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Brockhaus-1809: National Institut · Das National-Institut
Brockhaus-1911: Institut für archäologische Korrespondenz · Institut de France · Militär-Geographisches Institut · Kunsthistorisches Institut · Bibliographisches Institut Meyer · Archäologisches Institut · Historisches Institut · Friedrich-Wilhelms-Institut
Herder-1854: Institut de France
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