Das Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN) ist eine polnische staatliche Einrichtung, deren Aufgabe vor allem die Archivierung und Verwaltung von Dokumenten über Straftaten ist, die im Zweiten Weltkrieg von deutschen und sowjetischen Besatzern an Polen sowie in der Zeit der Volksrepublik von Regierungsstellen an polnischen Bürgern begangen wurden. Insbesondere obliegt dem IPN die Verwaltung und Auswertung der Akten des polnischen Äquivalents des DDR-Staatssicherheitsdiensts (Urząd Bezpieczeństwa, UB/Sicherheitsamt, ab 1956 Służba Bezpieczeństwa, SB/Sicherheitsdienst) und vergleichbarer Stellen aus dem Zeitraum vom 22. Juli 1944 bis 31. Dezember 1989. Da der Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit und insbesondere mit den Akten aus dieser Zeit in Polen bis heute umstritten ist, ist das IPN immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Von seinen Aufgaben und seiner öffentlichen Stellung her ist das IPN bedingt mit der sogenannten Gauck- bzw. Birthler-Behörde (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) vergleichbar. Allerdings ist die Struktur des IPN sehr viel größer und komplexer; so betreibt es neben der Zentrale in der Hauptstadt Warschau zahlreiche Außenstellen. Außerdem hat es neben der Verwaltung von Aktenbeständen zwei weitere große Aufgabenbereiche: politische Bildung und Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu nationalsozialistischen und kommunistischen Verbrechen an Polen. Diese Aufgabenverteilung spiegelt sich in der organisatorischen Struktur des IPN wider. Es besteht aus:
Geleitet wird das IPN von einem Vorsitzenden, der vom Sejm mit Zustimmung des Senats jeweils für fünf Jahre gewählt wird. Der Vorsitzende ist in seiner Arbeit nicht an Weisungen von Legislative oder Exekutive gebunden. Erster Vorsitzender (bis 2005) ist der Historiker Leon Kieres.
Das IPN wurde in seiner jetzigen Form durch ein am 18. Dezember 1998 verabschiedetes und zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenes Gesetz gegründet. Die Geschichte seiner Vorgängerinstitutionen lässt sich jedoch bis 1945 zurückverfolgen: Damals wurde die "Hauptkommission für die Erforschung deutscher (ab 1949: nationalsozialistischer) Verbrechen in Polen" (Główna Komisji Badania Zbrodni Niemieckich bzw. Hitlerowskich w Polsce) gegründet, die umfangreiche Archivalien aus der Zeit der deutschen Besatzung sammelte und verwaltete und Material für Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher bereitstellte. 1984 erfolgte eine weitere Namensänderung – angehängt wurde die Bezeichnung Instytut Pamięci Narodowej. Nach der Wende 1989/1990 wurde der Aufgabenbereich der Kommission um stalinstische Verbrechen erweitert und ihr Name dementsprechend zu "Hauptkommission zur Erforschung von Verbrechen gegen das Polnische Volk" (poln. vollständig Główna Komisja Badania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu – Instytut Pamięci Narodowej) erweitert. Mit dem Gesetz von 1998/99 wurde die wissenschaftliche und juristische Tätigkeit auf eine neue Grundlage gestellt und historische Bildungsarbeit als dritter Aufgabenbereich hinzugefügt. Gleichzeitig erfolgte eine weitere Umbenennung in "Institut für Nationales Gedenken – Kommission zur Strafverfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk" (Instytut Pamięci Narodowej – Komisja Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu), im allgemeinen Sprachgebrauch meist mit der Abkürzung IPN bezeichnet.
Der deutsche Name "Institut für Nationales Gedenken" ist eine offizielle Eigenübersetzung. Pamięć bedeutet jedoch auch "Erinnerung" oder "Gedächtnis". Tatsächlich wäre "Institut für Nationales Gedächtnis" eine passendere Übersetzung, da das deutsche Wort "Gedächtnis" ähnlich wie pamięć sowohl als Speicherort für Informationen als auch als "Gedenken" interpretiert werden kann. Außerdem ist es zumindest implizite Aufgabe des IPN, nicht nur pietätvolles Gedenken zu organisieren, sondern auch im Sinne einer "Gedächtnispolitik" auf die öffentliche Meinung einzuwirken, wie aus der Präambel des Gesetzes über das IPN hervorgeht [1]. Aus dieser Gemengelage von juristischem, wissenschaftlichem und politischem Erkenntnisinteresse resultiert, dass das IPN immer wieder in Kontroversen verwickelt wurde.
In die öffentliche Diskussion geriet das IPN erstmals 2001 im Zusammenhang mit dem von Polen an jüdischen Mitbürgern begangenen Massaker von Jedwabne, zu dem es einen Bericht vorlegen musste. Im Februar 2005) stand das IPN erneut im Zentrum des öffentlichen Interesses, nachdem vertrauliche interne Dateien mit den Namen von 240.000 mutmaßlichen Mitarbeitern unter ungeklärten Umständen in den Besitz eines inzwischen entlassenen Mitarbeiters der Zeitung Rzeczpospolita (Bronisław Wildstein) gelangte, der diese an Kollegen weitergab.
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