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Insula

Dieser Artikel behandelt Insula als Bezeichnung für römische Mietshäuser. Für Insula als Teil der Großhirnrinde; siehe Inselrinde.
Schematische Darstellung einer Insula
Schematische Darstellung einer Insula

Insula, lateinisch für Insel, ist die Bezeichnung für Häuserblocks in den meist rechtwinklig angelegten Städten im römischen Weltreich. Im engeren Sinne werden damit römische Mietshäuser bezeichnet.

Insulae waren vor allem in größeren Städten zu finden und wurden zumeist von den Plebejern bewohnt, da sie wenig Miete kosteten. Es waren in der Regel mehrstöckige Gebäude mit 6 bis 7 Etagen, wobei sich im Erdgeschoss häufig Geschäfte (tabernae) befanden und in den Stockwerken darüber die Wohnungen (cenacula) der Mieter. Die geräumigeren und besser ausgestatteten Wohnungen befanden sich in der ersten Etage (siehe z.B. die Casa dei Dipinti und die Domus di Giove e Ganimede in Ostia). Hier gab es Komfort, mehrere Zimmer, Balkone, fließendes Wasser und Toiletten. In den oberen Stockwerken wurden die Wohnungen zunehmend kleiner, schlechter und auch billiger.

Da die Städte, vor allem Rom, immer schneller wuchsen, war mehr Wohnraum nötig, was dazu führte, dass auf die Insulae noch weitere Holzverschläge gebaut wurden. Durch diese Bauweise kam es häufig zu schweren Bränden.

Die Insulae verfügten meist nur über eine unzureichende Frischwasserversorgung, sodass es durch die Mietshäuser, vor allem ab dem 1. Jahrhundert n. Chr. zu schweren Krankheiten in den Städten kam.

Für die Insulae führte Augustus eine Höhenbegrenzung von 18 m ein.[1] Diese Verordnung wurde offensichtlich nicht befolgt, denn nach dem Feuer im Jahre 64 n. Chr. zur Regierungszeit des Kaisers Nero wurden Gesetze verabschiedet, in denen die Höhe auf 21 m begrenzt und ein Abstand von 3 m zwischen den Gebäuden angeordnet wurde. Das Gesetz regelte auch, dass die Fassaden nebeneinander liegender Gebäude Flachdachanbauten bekamen, um die Arbeit der Feuerwehrleute zu erleichtern.[2] Der weniger haltbare und instabile Schlammziegel wurde beim Bau dieser hohen Mietshäuser durch verkleidetes Gußmauerwerk ersetzt. Doch die Verstöße gegen die Bauverordnung ließen nicht nach und zwangen Trajan schließlich dazu, die Höhe der Insulae auf 18 m zu begrenzen.[3]

siehe auch: Römisches Haus

Anmerkungen

  1. Strabo V, 3, 7
  2. Seneca, De Consolatione as Marcian XXII, 3; De Beneficiis VI, 6, 2; Briefe, 10; Controversiae II, 1, 11; De Ira III, 35, 4-5; De Tranquillitae Animi XI, 7
  3. erwähnt bei McKay: Römische Häuser, S. 231, der keine antiken Quellen nennt

Literatur

  • Peter Connolly, Hazel Dodge: Die antike Stadt, Das Leben in Athen und Rom, Könemann Verlag 1998 ISBN 3-8290-1104-0
  • Alexander G. McKay: Römische Häuser, Villen und Paläste, Feldmeilen 1984, S. 76-94 ISBN 3761105851
Quelle:
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