Intendant

Dieser Artikel behandelt den Intendanten als Leiter einer Kultureinrichtung. Zu anderen (historischen) Begriffsbedeutungen siehe Intendant (Begriffsklärung)


Die Intendanten (v. französ.: intendant Aufseher, Verwalter) sind gesamtverantwortlich Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Festivals oder ähnlichem.

Der Intendant verkörpert in der Regel die Verwaltungsspitze seines Hauses und ist somit Dienstvorgesetzter. Gleichzeitig ist er oft selbst künstlerisch-inhaltlich aktiv: Intendanten großer Theater und Opernhäuser arbeiten oft auch als Regisseur oder seltener auch als musikalischer Leiter.

Bei der öffentlich-rechtlichen österreichischen Rundfunk- und Fernsehanstalt ORF verschwand im Jahr 2001 die Funktion des Generalintendanten; der ORF wird seither von einem Generaldirektor geleitet.

Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird der Intendant durch die Wahl des Rundfunkrates bestimmt.

Im Bereich Bühne wird der Intendant zumeist von den finanzierenden Kommunen oder Länder eingesetzt. Zählt zum Kompetenzbereich des Intendanten neben dem Musiktheater ebenfalls Schauspiel und Ballett (→Dreispartenhaus) so erhält er den Titel Generalintendant. Besondere große Opernhäuser, welche vom Land finanziert werden, werden von einem Staatsintendanten geleitet. Dieser hat sogar die (zumindest ehrenhalber zugedachte) Supervision für ein ganzes Bundesland.

Bekannte Intendanten von Theatern

Bekannte Intendanten von Rundfunkanstalten

Siehe auch

Quelle:
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