Die International Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD) ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebene internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen. Die ICD ist eine Kern-Klassifikation der Familie der internationalen Klassifikationen der WHO[1].
Die aktuelle Ausgabe der ICD wird als ICD-10 bezeichnet. Ziel der ICD ist die weltweite Erforschung von Morbidität und Mortalität mit einer international einheitlichen Systematik zu ermöglichen.
Die deutsche Übersetzung der ICD wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gepflegt und herausgegeben.
Die gemäß SGB V im deutschen Gesundheitswesen verwendete Fassung ICD-10-GM (German Modification) ist eine angepasste Version, die nicht alle Codes der internationalen ICD enthält. Sie wird jährlich überarbeitet und angepasst.
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1893 wurde die Bertillon-Klassifikation bzw. das Internationale Todesursachenverzeichnis eingeführt. 1948 dehnte die WHO diese Systematik in der 6. Revision auf Krankheiten und Verletzungen aus. Bis zur ICD-9 (1976) erfolgten etwa alle zehn Jahre Revisionen, da aufgrund der Fortschritte in der Medizin Änderungen und Ergänzungen erforderlich wurden. Die Arbeit an der letzten, zehnten Revision begann 1983 und wurde 1992 abgeschlossen. Eine ICD-11 ist derzeit nicht vorgesehen, stattdessen soll eine auf den neuesten Stand gebrachte Version der ICD-10 jährlich von der WHO herausgebracht werden. Derzeit ist die aktuelle Version die ICD-10, Version 2007.
In Deutschland wurde 1986 erstmals die ICD-9 zur Diagnosenverschlüsselung in Krankenhäusern verpflichtend eingesetzt. Eine deutschlandspezifische, von der WHO-Version abweichende Version (ICD-10-SGB-V) wurde seit 2000 eingesetzt. Ab 2004 ist eine deutsche Fassung, eine sogenannte "German Modification" (GM) im Einsatz. Momentan ist gilt die ab dem 01.01.2007 verwendete:
ICD-10-GM 2007 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision - German Modification Version 2007 - Stand 9. Oktober 2006
Die ICD-10 liegt in 3 Bänden vor:
Als Notation wird jeder ICD-Klasse ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose („Dreisteller“):
| A00-B99: | Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten |
| C00-D48: | Neubildungen |
| D50-D89: | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems |
| E00-E90: | Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
| F00-F99: | Psychische und Verhaltensstörungen |
| G00-G99: | Krankheiten des Nervensystems |
| H00-H59: | Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde |
| H60-H95: | Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes |
| I00-I99: | Krankheiten des Kreislaufsystems |
| J00-J99: | Krankheiten des Atmungssystems |
| K00-K93: | Krankheiten des Verdauungssystems |
| L00-L99: | Krankheiten der Haut und der Unterhaut |
| M00-M99: | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes |
| N00-N99: | Krankheiten des Urogenitalsystems |
| O00-O99: | Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett |
| P00-P96: | Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben |
| Q00-Q99: | Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien |
| R00-R99: | Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind |
| S00-T98: | Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen |
| V01-Y98: | Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität |
| Z00-Z99: | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen |
| U00-U99: | Schlüsselnummern für besondere Zwecke |
Weitere Buchstaben und Ziffern schränken die vorliegende Erkrankung diagnostisch immer genauer ein. Hier ein Beispiel:
Die Übermittlung zusätzlicher Informationen durch einen angefügten Buchstabencode (A = Ausschluss einer solchen Erkrankung; V = Verdacht auf; G = gesicherte Diagnose; Z = symptomloser Endzustand nach Überstehen einer Erkrankung; R = rechts; L = links; B = beidseits) ist in Deutschland im ambulanten Bereich vorgesehen, aber nicht Bestandteil der ICD.
Nach den §§ 295 und 301 Sozialgesetzbuch V sind in der Bundesrepublik Deutschland Ärzte und Krankenhäuser zur Diagnoseverschlüsselung nach ICD verpflichtet. Aus dem ICD und dem OPS-Code wird eine DRG errechnet, so dass eine fall- und diagnosebezogene Abrechnung möglich wird. Die ICD sind zusammen mit der OPS-Verschlüsselung für Krankenhäuser Grundlage des DRG-Systems, das seit 2003 als Berechnungsgrundlage für Leistungsvergütung in Deutschland eingeführt wird. Ziel dieses neuen Systems ist es, trotz zunehmender Belastung des Gesundheitswesens durch die demographische Entwicklung eine Steuerungsmöglichkeit der Kostenentwicklung zu erhalten.
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In Deutschland sollte bereits 1996 die vertragsärztliche Abrechnung ausschließlich auf Basis der Verschlüsselung nach ICD-10 erfolgen. Nach massivem Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die ICD-10 zunächst als freiwillige Option eingeführt, die Verwendung einer überarbeiteten Version ist seit 2000 Pflicht.
Hauptkritikpunkte an der ICD waren: