Investitionszuwachsprämie

Investitionszuwachsprämie ist ein vorübergehend wirksamer Begriff des österreichischen Steuerrechts und wird im § 108e des öst. Einkommensteuergesetzes geregelt. Der Unternehmer erhält 10% seiner über dem Durchschnitt der drei letzten Kalenderjahre getätigten Investitionen vom Staat ersetzt.

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