Ein Investment Club (oder Investmentclub, Aktienclub oder Anlegerclub) ist eine Vereinigung von privaten Anlegern mit dem Ziel der gemeinsamen Geldanlage. Das gemeinsame Vermögen des Investment Club wird dabei normalerweise in einem gemeinsamen, auf den Club lautenden Depot verwaltet, an dem die einzelnen Mitglieder beteiligt sind.
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Es gilt zu unterscheiden zwischen:
Wie viele regionale Clubs es im deutschsprachigen Bereich gibt lässt sich nicht genau sagen, da es keine zentrale Stelle gibt, die hierüber eine Statistik führt. Im Internet findet man einige Dutzend. Es kann aber gut sein, dass die Zahl in Deutschland bei 7.000 und mehr solcher regionaler Clubs liegt.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Gründung bzw. den Beitritt zu einem Investmentclub:
Viele der regionalen Investment Clubs dienen mitunter neben diesen primären Zielen auch dem geselligen Beisammensein.
Sparclubs – wie es sie oft in Gaststätten gibt – unterscheiden sich von einem Investment Club dadurch, dass in einem Sparclub
Ein Sparclub besteht zudem meistens informell. Es ist meistens weder ein eingetragener Verein noch eine Gesellschaft.
Ein Investment Club ist – sofern man die Masse der kleineren, regionalen Clubs betrachtet – kein Finanzdienstleister. Anders als beispielsweise bei einem Fonds ist ein Investmentclub nicht dazu gedacht, dass man dort Geld einzahlt und anschließend auf dessen Vermehrung durch andere hofft. Vielmehr lebt ein Investment Club davon, dass sich die einzelnen Mitglieder auch aktiv an den Anlageentscheidungen beteiligen.
Bei einem Investment Club nach deutschem Recht handelt es sich um eine Anlegergemeinschaft, welche gemeinsam Kapital anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist in den meisten Fällen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Bis zu einer Grenze von 50 Gesellschaftern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital unterliegt ein Investmentclub grundsätzlich keiner Aufsicht, sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Clubführung gezahlt wird.
Sobald diese Grenze überschritten wird, verlangt das Gesetz zum Schutz der Anleger eine Zulassung als Finanzdienstleister durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Da die Anteile der Investmentclubs öffentlich angeboten werden, muss zudem ein Verkaufsprospekt nach dem Verkaufsprospektgesetz erstellt werden. Dieser klärt über den Aufbau, die Risiken und die Gebühren auf. Von den geschätzten rund 5000 Aktienclubs in Deutschland verfügen derzeit etwa ein halbes Dutzend über einen Verkaufsprospekt.
Grundlage des Investmentclubs ist der Gesellschaftsvertrag, welcher von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss.
Dachverband der deutschen Investmentclubs ist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).
Schwierig ist es in letzter Zeit für Investmentclubs, eine Depotbank zu finden. Der DSW und der Sparkassen Broker haben eine umfangreiche Kooperation geschlossen, so dass dort für alle Clubs die Depotführung übernommen wird.
Bei einem Investment Club nach Schweizer Recht handelt es sich um ein Team von organisierten Anlegern, welche gemeinsam investiertes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist eine einfache Gesellschaft.
Solche Anlageclubs unterstehen nicht dem Kollektivanlagegesetz (früher Anlagefondsgesetz), kurz KAG, wenn sie sich an folgende vier Regeln halten.
Es wird die Meinung vertreten, dass sich die Clubmitglieder gegenseitig persönlich kennen und keine juristische Person mit dabei sind. Allfällige Kapitalgewinne werden wie bei natürlichen Personen steuerfrei behandelt.
Gründe für die Gründung eines Investment Clubs sind gemeinsame Kapitalanlage und Einsparungen der Bankgebühren, Spesen und Courtagen, da mit höheren Geldbeträgen gehandelt werden kann.
Das Clubreglement, der Investment Club Vertrag regelt alles, was nicht bereits obligatorisch im Gesetz geregelt ist. Dieser muss von allen Mitgliedern unterzeichnet und bei der entsprechenden Bank hinterlegt werden.