Investmentgesellschaft

Unter einer Investmentgesellschaft, auch Kapitalanlagegesellschaften (KAG), versteht man eine Institution (zumeist in Form einer GmbH oder AG), die an die Öffentlichkeit Anteilscheine ausgibt. Das können zum Beispiel Fondsanteile sein. Die aus diesem Verkauf erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Aktien und Anleihen, Immobilien) verwendet. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile. Sinkt er, so trägt er die Verluste. Man spricht von Investmentfonds.

Investmentgesellschaften bedürfen spezieller Konzessionen und werden von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Wertpapieres muss dieses genehmigt und in amtlichen Blättern angezeigt werden, außerdem müssen Wertpapierkurse in dafür geeigneten Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Übersicht

Land Deutschland Österreich Schweiz Liechtenstein
Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Eidgenössische Bankenkommission (EBK) FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Gesetzestext Investmentgesetz (InvG)

Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)

Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Gesetz über Investmentunternehmen (IUG)
Interessenvertretung BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) Schweizerischer Anlagefondsverband (SFA) Liechtensteinischer Anlagefondsverband (LAFV)
Anzahl Gesellschaften 75 (Quelle: BaFin; Stand 14. Februar 2007) 23 (Quelle: VÖIG/OeKB; Stand: 05/2005) 44 (Quelle: EBK;' Stand : '03. Juni 2005) 27 (Quelle: FMA; Stand: 12/2006)
Gesamtanzahl/-volumen Fonds ~1.400 Mrd. € (Quelle: BVI, Stand 31. Dezember 2006) 2.061 Fonds / 137.463,46 Mio € 350+ Fonds / 25+ Mrd. CHF

Eine Liste weiterer europäischer Investmentverbände ist hier zu finden.

Ausländische Investmentverbände weltweit sind beim deutschen Fondsverband BVI abrufbar.

Sondervermögen

Das Sondervermögen (engl. separate estate) ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist.

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, pro Einzelfonds ein jeweiliges Sondervermögen einzurichten. Dadurch ist dieses Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der andern Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.

Das Vermögen (Assets) eines Sondervermögens sind Barbestände, Aktien, Bezugsrechte, Renten, Ansprüche aus Dividendenzahlungen, usw. Es wird regelmäßig marktgerecht bewertet.

Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Anteilscheine.

Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften sind Vermögen, die einen besonderen Umgang erfordern. Dies wird u.a. dadurch sichergestellt, dass die Verwahrung durch eine Depotbank vorgenommen werden muss.

Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) steuert die Anlageform des Sondervermögens, indem sie Käufe und Verkäufe initiiert. Sie hat jedoch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensgegenstände. Ihre Absichten (Kauf- und Verkaufsaufträge) teilt sie einer Depotbank mit, die sie im Namen des Sondervermögens bei Brokern ausführt. Auch die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wird von der Depotbank im Namen des Sondervermögens durchgeführt. Die Depotbank hingegen hat keinen Einfluss auf die Investmententscheidung.

Anlagefonds sind immer Portfolios (Aktien, Immobilien usw.). Portfolios müssen aber nicht immer Fonds sein.

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