Junker

Als Junker (von althochdt.: Juncherre = junger Herr) bezeichnet man

  • ursprünglich den Sohn eines adligen Grundherren, später auch die adligen Grundherren selbst, sofern sie keinen Ritterschlag erhalten hatten; (siehe auch Landedelmann). Krautjunker war eine abschätzige Bezeichnung für den ostdeutschen Landadel.
  • allgemeiner einen jungen Edelmann ohne sonstigen Titel
  • ein Junggeselle
  • bei Hof einen Offizianten („Hofjunker“)
  • beim Militär einen Offiziersaspiranten, auch Fahnenjunker
  • Als Junkerpartei oder Junkertum wurde im Preußen der 1850er Jahre spöttisch die reaktionäre Adelspartei bezeichnet; siehe Elbjunker.
  • für die Ausbildung der Junker existierten spezielle Adelsakademieen (Junkerschulen); siehe auch SS-Junkerschule.
  • Steirischer Junker, „der Jungwein mit dem Steirerhut“, eine geschützte Weinmarke aus der Steiermark (Österreich).
  • Junker wird auch als Synonym für die Rebsorte Gutedel verwendet.
  • ein Unternehmen, das Schleifmaschinen und Luftreinigungssysteme herstellt; siehe Junker Gruppe
  • eine von Joseph Junker entwickelte Morsetaste
  • Status eines Schlaraffen zwischen Knappe und Ritter

Junker ist auch der Familienname von

Siehe auch: Juncker, Junkers, Jonkheer

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