Eine Körung dient zur Auswahl von für die Zucht bestimmter Rassen geeigneten Haustieren verschiedener Arten (Rinder, Pferde, Schweine, Ziegen etc.). Den Vorgang regeln Gesetze und Vorschriften von Zuchtverbänden.
Zum Beispiel kann ein Hengst auf einer Körung vorgestellt werden, wenn seine Vorfahren über mehrere Generationen bekannt sind und er keine gesundheitlichen Probleme hat, die seine Tauglichkeit als Zuchttier einschränken. Das Mindestalter beträgt meistens zwei Jahre. Die Hengste werden dabei auf festem Boden sowie einer Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab gemustert, wobei die Korrektheit des Körperbaus und Raumgriff und Schwung der Gangarten beurteilt werden. Meistens findet auch noch ein Freilaufen und Freispringen statt, wobei vor allem die Sprungtechnik und nicht die überwundene Höhe beurteilt wird.
Um endgültig als Zuchttier anerkannt zu werden, muss ein Hengst noch eine Hengstleistungsprüfung bestehen.