Unter Kanalisation versteht man Anlagen zur geordneten Ableitung von Abwässern, also Schmutzwässern, Niederschlagsabflüssen und Schmelzwässern. Sie bestehen vor allem aus Kanalnetzen (in Norddeutschland werden diese oft Siele genannt) zur Siedlungsentwässerung und zugehörigen Sammel- und Reinigungsanlagen. Die Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und zu Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) transportiert oder in Gewässer eingeleitet.
Inhaltsverzeichnis |
Mit der Bildung von zusammenhängenden Siedlungen entstanden auch Probleme durch Abfälle, Abwässer und Überflutungen. Deren einfache Entsorgung war ein Hauptgrund für die Entstehung von Siedlungen an Bächen und Flüssen; dadurch kann die natürliche Vorflut zur Ableitung genutzt werden.
Um Flut- und Regenwasser schnell und aus hygienischen Gründen Abwasser geordnet ableiten zu können, entwickelten sich schon vor langer Zeit erste Kanalisationen. Bei der Schwemmkanalisation wurden Abfälle und Abwässer durch Wasser weggespült. Meistens dienten dazu Regenwasser oder aber auch natürliche Gewässer. Entwässerungskanäle lassen sich bereits 3.000 v. Chr. im Euphrattal nachweisen. Schon zu Zeiten der Römer wurden Schwemmkanalisationen verwandt, meistens handelte es sich dabei allerdings um offene Gerinne, wegen des hohen Bauaufwandes waren Abwasserrohre selten. Die bekannteste römische Kanalisation ist die Cloaca Maxima in Rom. Ein Rest einer unterirdischen, römischen Abwasserkanalisation ist in der Kölner Altstadt noch heute begehbar.
Im frühen Mittelalter ging das Wissen um die hygienische Bedeutung einer geordneten Abwasserentsorgung weitgehend verloren, weshalb es über Jahrhunderte hinweg zu verheerenden Pest- und Choleraepidemien kam. Erst in der Neuzeit wurde in den aufgrund der Industrialisierung stark gewachsenen Städten eine geordnete Abwasserentsorgung essentiell. Im Jahre 1739 war Wien als erste Stadt Europas erstmals vollständig kanalisiert. Erst ab 1842 wurde in London mit dem Bau des Kanalisationssystems begonnen. Das erste moderne Kanalisationssystem auf dem europäischen Festland entstand ab 1856 in Hamburg nach dem Großen Brand von 1842.
Am Beispiel von Berlin lassen sich vier Phasen der modernen Wasserwirtschaft in Ballungszentren unterscheiden: 1856-1874, 1874-1900, 1900-1925, 1925-1940. Der Beginn einer zentralen Wasserversorgung kann bereits in der ersten Phase durch ein englisches Privatunternehmen realisiert werden. Übernahme des Wasserwerks in städtische Hand 1874. Danach der Ausbau zu einer flächendeckenden Grundversorgung bis 1900. Der Auf- und Ausbau eines leistungsfähigen Kanalisationssystems beginnt dagegen zeitversetzt in der zweiten Phase. In Berlin vermeiden längere empirische Untersuchungen unter der Leitung Virchows schwerwiegende technische Fehler bei der Konzeption und dem Bau der Kanalisation und hohe Fehlinvestitionen, wie etwa in Frankfurt, Düsseldorf, Essen und Münster geschehen. Die Entwicklung der biologischen Abwasserreinigung und des Belebtschlammverfahrens folgte in den Jahren 1900-1940.
Die Abwässer, die von der Kanalisation erfasst werden, sind heute die Siedlungsabwässer von Haushalten und Kleingewerbe und zum großen Teil die Niederschlagsabwässer, die von Dachflächen und versiegelten Oberflächen abgeleitet werden. Zum Teil gelangen auch Industrieabwässer in die Kanalisation. Wegen der oft sehr speziellen Verunreinigung durch Mineralöle, Salze oder andere Chemikalien ergeben sich meistens besondere Reinigungsanforderungen.
Industrieabwässer werden deshalb vielfach in firmeneigenen Anlagen vorgeklärt, bevor sie in größere (öffentliche) Systeme eingeleitet werden.
Bestanden in Deutschland und Österreich noch bis in die 1960er Jahre hinein (in den ländlichen Gebieten bis in die 1990er Jahre) viele Hausfäkalkanäle aus Senkgruben und Sickergruben, so wurde in den letzten Jahrzehnten von den Kommunen viel investiert, um diese Hausanlagen in Ortskanalisationen zusammenzufassen und die Abwässer Kläranlagen zuzuleiten. Das öffentliche Kanalnetz besteht aus Kanälen, Schächten, Sonderbauwerken (Regenüberlaufbecken, Pumpstationen, Kurvenbauwerken, Auslässen usw.) sowie, satzungsabhängig, Anschlussleitungen bis zu Grundstücksgrenzen bzw. Revisionsschächten.
Nach dem Abfluss unterscheidet man folgende Entwässerungssysteme:
In Deutschland überwiegt bis heute die Mischkanalisation, mit der etwa 60 % der Siedlungsgebiete aller Einwohner entwässert werden. Beim Neubau von Anlagen wird vor allem in Wohngebieten aber meistens die Trennkanalisation verwandt. Auch wandelte sich die Entwässerungskonzeption in den letzten Jahren. Von der ableitungsorientierten Sicht und im Sinne einer wirtschaftlichen und ökologischen Sichtweise gewinnt die dezentrale Regenwasserversickerung vor Ort zunehmend an Bedeutung.
Nach der Größe unterscheidet man:
Üblicherweise weisen Abwasserkanäle ein Gefälle von 0,1 bis 2 % auf und eine Nennweite zwischen 200 mm (bzw. DN 250 nach den neueren technischen Regeln) und z. T. mehreren Metern auf. Die Kanäle sind in der Regel als so genannte Freispiegelleitungen ausgeführt, d.h. der Wasserstand im Rohr liegt unter dem Rohrscheitel; die Kanäle sind nur in Ausnahmefällen komplett mit Abwässern gefüllt (z.B. bei starken Regenereignissen bei Misch- oder Regenwasserkanalisation). In Sonderfällen (geringes Gefälle im Einzugsgebiet oder Transportleitungen) werden Unterdrucksysteme oder Druckleitungen verwendet. Ist das Rohrgefälle zu gering oder es sind Steigungen zu überwinden, müssen zusätzliche Pumpenanlagen vorgesehen werden. Zwischen längeren Rohrabschnitten liegen Kontrollschächte. Die Leitungen haben im Vergleich zu Trinkwasserleitungen große Querschnitte. Hauptabwassersammler in Ballungsräumen können begeh- und teilweise sogar mit Booten befahrbar (z.B. das Geest-Stammsiel bei den Hamburger Landungsbrücken) ausgeführt sein. Für entlegene Ansiedlungen (z.B. abgelegene Gehöfte, Wochenendhaussiedlungen) werden in Ausnahmefällen auch Druck- oder Vakuumentwässerungen oder um lange Kanäle zu vermeiden, dezentrale Kleinkläranlagen angewandt.
Kanäle werden heute in den verschiedensten Materialien wie Faserbeton, Steinzeug, Kunststoff oder Beton ausgeführt. Früher wurden Kanäle häufig aus Ziegeln aufgemauert oder in Keramikrohren ausgeführt.
Faserbeton ist im heutigen Kanalbau nicht mehr üblich.
Der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Kanalisation und der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) obliegen dem "Abwasserbeseitigungspflichtigen", im Regelfalle der jeweiligen Kommune. Diese kann die Abwasserbeseitigungspflicht einem Dritten, z.B. einem Abwasserzweckverband übertragen.
Für Neuanschlüsse an eine öffentliche Kanalisation kann je nach Abwassersatzung ein Anschlussbeitrag zu entrichten sein. Die Benutzungsgebühren werden bei Anschluss an ein zentrales Abwassernetz meistens nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet. Bei dezentralem Anschluss (Kleinkläranlage) wird gemäß der abgefahrenen Fäkalschlammmenge abgerechnet.
Der Bau der Pariser Kanalisation nach 1850 vor allem durch/unter G. E. Baron Haussmann war ein Meilenstein in der Geschichte der Stadt. Das ganze System erstreckt sich über 2.100 km (Das Metro-Netz hat nur eine Länge von 300 km). Es entstand ein doppeltes Wassernetz unter der Erdoberfläche mit Leitungen für Frisch- und Abwasser. Zahlreiche, unterschiedlich große Reservoirs wurden unterirdisch mitten in der Stadt zur Regulierung des Wasserstandes gebaut. Ein hygienisches Problem waren die vielen, immer wieder überfluteten Friedhöfe in der Stadt, die in die Katakomben "verlegt" wurden.
Die Errichtung, Erhaltung und Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen erfolgt durch Einzelpersonen, Betriebe und Unternehmungen, Wassergenossenschaften, Kommunen und Wasserverbände.
Die Verrechnung der Kanalisationskosten ist in Österreich Gemeindesache. Grundsätzlich gibt es für die laufenden Gebühren der Abwasserkanalisation zwei Verrechnungsmodelle:
Außerdem sind beim Neuanschluss Anschlussgebühren zu entrichten.
Mit der Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 können neu erstellte Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden. Dazu werden alle Öffnungen des zu prüfenden Kanalabschnittes verschlossen und luftfrei mit Wasser gefüllt. Der erforderliche Prüfdruck wird mit Hilfe einer in der Kanalsohle installierten Druckmessung eingestellt und nach einer Warteszeit von üblicherweise einer Stunde, zur Wassersättigung der Rohrwand (nur bei Zementwerkstoffen), kann mit der Prüfung begonnen werden. Der Prüfdruck entspricht dem Wasserdruck, der sich durch die Wassersäule im Schacht bis zur Schachtoberkante ergibt. Er sollte mindestens 0,1 bar und maximal 0,5 bar am Rohrscheitel betragen. Der Prüfabschnitt ist dicht, wenn die innerhalb einer halben Stunde gemessene Wasserzugabe, die erforderlich ist, um den Prüfdruck zu erhalten, die festgelegten Werte nicht überschreitet!
Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung alter Kanäle wird mit geringeren Prüfdrücken durchgeführt (um 0,05 bar). Der maximale Prüfdruck soll nicht mehr als 5 Meter Wassersäule betragen. Die zulässigen Wasserverluste entsprechen dem ATV-Merkblatt M143 Teil 6
| Commons: Kanalisation – Bilder, Videos und Audiodateien |