Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer natürlicher Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Konzeptionell bauen die Kapitalgesellschaften auf dem Modell des Vereins auf.

Inhaltsverzeichnis

Wesen und Typen der Kapitalgesellschaft

Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann. Die Kapitalgeber bzw. Gesellschafter haften dabei nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Erfolg der Gesellschaft, sondern mit dem jeweils eingebrachten Kapital. Ist dieses verbraucht, erleidet die Kapitalgesellschaft eine Insolvenz.

Die Kapitalgesellschaft ist rechtlich gesehen eine juristische Person, also rechtsfähig und parteifähig. Sie kann als Unternehmen Vermögen besitzen, Klagen einreichen und verklagt werden. Schadenersatzzahlungen müssen daher aus dem Unternehmensvermögen getragen werden, nicht von den hinter der Gesellschaft stehenden Einzelpersonen. Die Kapitalgesellschaft ist nach BGH-Rechtsprechung deliktsfähig. Handelsrechtlich ist sie ein "Formkaufmann".

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft; bei der häufig geübten Praxis, dass eine GmbH der einzig persönlich haftende Gesellschafter ist ("GmbH & Co. KG"), kommt sie jedoch ökonomisch einer Kapitalgesellschaft nahe; zudem existiert die Mischform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Eine Kapitalgesellschaft mit genossenschaftlichen Zügen waren frühe Unternehmensformen, wo die Beschäftigten zugleich Kapitalanteiler waren, so bereits in der frühen Neuzeit regional die frühen Formen der bergrechtlichen Gewerkschaft und die Besatzungen von Schiffen auf Risikofahrten (vgl. die Partenreederei).

Im deutschsprachigen Raum kommen noch andere Formen der Kapitalgesellschaft vor, so die Genossenschaft und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Kapitalgesellschaft und persönlich haftender Unternehmer

Auch heute gibt es noch vielfach voll haftende Unternehmer, die sich bewusst gegen die Nutzung von Kapitalgesellschaften entscheiden. Besonders unter Freiberuflern und kleinen Selbständigen ist die Vollhaftung auch heute verbreitet. Gründe:

  • Manche zeigen damit, dass sie voll haften, aber auch ihr persönliches Engagement und ihre Vertrauenswürdigkeit an.
  • Die mit der Kapitalgesellschaft verbundenen Publizitätspflichten werden vielfach gescheut.
  • In Branchen oder Unternehmen mit geringem Risiko spielt die Haftungsfreiheit keine Rolle
  • Die Kosten einer Kapitalgesellschaft übersteigen die eines Einzelkaufmanns
  • Kleinunternehmen verfügen häufig nicht über das Mindestkapital und müssen auf ausländische Rechtsformen (z.B. britische Limited) ausweichen oder zwangsläufig Vollhafter bleiben

Rechte der Anteilseigner

Die Anteilseigner verfügen nicht über direkte Rechte an den Vermögensgegenständen der Gesellschaft. Die wesentlichen Rechte der Anteilseigner sind:

  • Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung
  • Gewinnausschüttungen gemäß Gesellschafterbeschluss
  • Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der Gesellschaft (Residualanspruch)

Literatur

  • Thomas Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften. München: Vahlen 2006 (4. Aufl.)
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