| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Katastrophe (Begriffsklärung). |
Eine Katastrophe (altgriechisch καταστροφή, Kompositum aus katá – „herab-“, „nieder-“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“) ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.
In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und/oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.
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Der soziale Zustand „Katastrophe“ wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.
Feststellung der Katastrophe
Das - hier exemplarisch für 16 Landes-Katastrophenschutzgesetze angeführte - Bayerische Katastrophenschutzgesetz definiert die „Katastrophe“ wie folgt: „Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt ... werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die ... Kräfte zusammenwirken“.
Die Feststellung jener Lage, welche als Katastrophe zu bezeichnen ist, obliegt den Ländern. Die hier getroffenen Länderregelungen ähneln sich stark. „Die Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest“ (BayKSG, Art 4), wobei dies idR die Kreisverwaltungsbehörde ist. Sie kann auch durch das Land selbst festgestellt werden. Diese Entscheidung ist nicht ausschließlich von der objektiven Tatsachenfeststellung abhängig. Insbesondere fallen der KatS-Behörde, also der Kommune oder dem Stadtstaat durch die Feststellung der Katastrophe erhebliche Kosten zu, insbsondere die der eingesetzten KatS-Einheiten des Bundes wie auch der Hilfsorganisationen (DRK; THW). Dieses führt zu erheblicher Zurückhaltung der Hauptverwaltungsbeamten (OB, Landrat) bei der Feststellung. Getreu dem Motto „Eine Katastrophe tritt nicht ein – sie wird festgestellt“. Es gibt demnach keine scharf umrissene Schwelle, ab der ein Ereignis zur Katastrophe wird.
Räumliche Ausdehnung der Katastrophe, Einsatzleitung
Wird in einem Landkreis (oder einer kreisfreien Stadt) die Katastrophe festgestellt, so gilt sie für den ganzen Landkreis. Erstreckt sie sich auf mehrere Landkreise, so kann das Landes-Innenministerium einen für die Einsatzleitung zuständigen Landkreis benennen oder aber selbst die Einsatzleitung übernehmen.
Unterhalb der dennoch sprachgebräulichen „Katastrophenschwelle“ spricht man vom „Großschadenereignis“ oder auch der „Großschadenlage“. Diese wird hinsichtlich der Verletzten durch die MANV-Stufen (s.ebd.) kategorisiert, wodurch unter Anderem den anfordernden Führungskräften die Einschätzug ihres Bedarfes zur Bewätigung der Lage erleichtert wird. Der Übergang zur Katastrophe bedarf, wie oben erwähnt, keines expilziten äußeren Ereignisses, sondern ausschließlich der Feststellung des Hauptverwaltungsbeamten.
Der Katastrophenschutz (Ländersache) ist von dem Zivilschutz (Bundesaufgabe) grundsätzlich zu unterscheiden.
In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.
In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.
In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig.
Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.
Siehe: UN-Nothilfekoordinator
Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:
Häufig werden Naturkatastrophen, d.h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u. a. m.) von sogenannten „technischen Katastrophen“ unterschieden. Aber auch Naturkatastrophen bis hin zur Klimakatastrophe sind in ihren Auswirkungen stets sozial bzw. kulturell beeinflusst (sogar Man Made Disasters – vgl. Hungersnot): Wenn Menschen die Vulkanabhänge nicht besiedelt hätten, wäre ein Ausbruch oft keine „Katastrophe“. Diejenigen sog. „technischen Katastrophen“, die eine verheerende ökologische Beeinträchtigung bedeuten, bezeichnet man auch als Umweltkatastrophen.
| Wiktionary: Katastrophe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |