Russische Kfz-Kennzeichen der aktuellen Serie sind in der Regel weiß mit schwarzer Schrift. Sie setzen sich üblicherweise aus eine Kombination aus einem Buchstaben, drei Zahlen und nochmals zwei Buchstaben zusammen, gefolgt von einem abgetrennten Feld, das Auskunft über die Herkunft des Fahrzeugs gibt.
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Die Kennzeichen sind in überwiegender Zahl einzeilig, in der Größe der meisten europäischen Nummernschilder. Unter Umständen können sie auch zweizeilig sein, wenn dies besser zu den Gegebenheiten des Fahrzeugs passt. Dies trifft besonders auf Motorräder und Importautos aus Amerika zu. Die Kennzeichenschilder setzen sich aus zwei Feldern zusammen. Im linken Feld steht die Erkennungsnummer des Fahrzeugs, das rechte Feld zeigt die Nummer des Föderationssubjekts, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde und darunter die englischsprachige Nationalitätenabkürzung "RUS" mit der Flagge der Russischen Föderation. Bei Motorrädern wird aus Platzgründen auf die Flagge verzichtet.
Die Nummer, die das Subjekt wiedergibt ist üblicherweise zweistellig. Dabei wurden die Subjekte, sortiert nach Ihrem Status, in alphabetischer Reihenfolge durchnummeriert. Meistens entspricht die Nummer der Verwaltungsnummer des Subjekts. Durch Änderung der Verwaltungsstruktur, z.B. durch Fusionen, können aber Unterschiede auftreten (Region Perm: Verwaltungsnummer 90, Kfz-Kennzeichen 59, 81). Seit 2004/2005 werden aber in Subjekten, deren zweistelliger Nummernraum nicht mehr ausreichte, auch Kennzeichen mit dreistelliger Subjektnummer ausgegeben. Zuerst war das in Moskau der Fall (zunächst "77", dann "99", "97" und inzwischen auch "177") Durch Neuordnung einiger Subjekte der Russischen Föderation ist die Nummer bei Kfz-Kennzeichen zum Teil abweichend von der administrativ verwendeten Nummer.
Die Erkennungsnummer setzt sich bei Fahrzeugen aus einem Buchstaben, dann einer dreistelligen Zahl und schließlich nochmals drei Buchstaben zusammen. Anhänger haben zwei Buchstaben gefolgt von einer vierstelligen Zahl. Motoräder haben in der ersten Zeile eine vierstellige Zahl und in der zweiten Zeile links zwei Buchstaben und rechts das Feld der Subjektnummer. Dabei werden zur Erleichterung des internationalen Verkehrs nur Buchstaben verwendet, die sowohl im kyrillischen als auch im lateinischen Alphabet vorkommen, das heißt А,В,Е,К,М,Н,О,Р,С,Т,У,Х.
Für bestimmte Fahrzeuggruppen werden besondere Kennzeichen ausgegeben, die sich besonders durch die Farbe, aber auch durch die Kennzeichenstruktur unterscheiden.
Für Regierungsfahrzeuge wurden bis vor kurzen Nummernschilder ausgegeben, die an Stelle des Subjektnummer die russische Flagge vergrößert zeigen. Meistens begannen die Erkennungszeichen dieser Nummern außerdem mit 'A'. Fahrzeuge mit diesen Nummern haben einen besonderen Status und können dadurch von der Polizei nur eingeschränkt kontrolliert werden. Dadurch kam es zu hohem Mißbrauch dieser Nummern und in Folge dessen zu einigen Schweren Unfällen, abgesehen von häufigen schweren Gefährdungen des Verkehrs durch zu hohe Geschwindigkeit und riskante Manöver. Deshalb wurden im Jahr 2006 viele dieser Sonderkennzeichen eingezogen. Nur noch etwa 1000 Regierungsfahrzeuge dürfen durch diese Nummer als privilegiert gekennzeichent werden.
Gelbe Nummernschilder wurde bis etwa 2000 an Ausländer bzw. Firmenwagen ausländischer Joint-Ventures vergeben. Dies führte zum Teil zur Diskriminierung der Fahrzeugführer durch die Polizei, die manchmal im leichten Erkennen dieser Fahrzeuge eine Möglichkeit, ungerechtfertigte Strafen zu erheben. Jetzt kennzeichnen sie gewerbliche Fahrzeuge für den Personentransport, also Busse, Taxis und Marschrutkas. Die Erkennungsnummer besteht hier aus zwei Buchstaben und drei Zahlen.
Blau unterlegte Nummernschilder werden von der Polizei benutzt, auch bei deren Zivilfahrzeugen.
Schwarz unterlegte Nummernschilder kennzeichnen Fahrzeuge des Militärs.
Rote Nummernschilder mit weißen Zeichen weisen Diplomatenfahrzeuge aus. Die ersten drei Zahlen weisen auf das Herkunftsland des Diplomaten hin. Es folgen lateinische Buchstaben "CD", oder "D" oder "T", die Auskunft über den Status des Diplomaten geben. Schließlich folgt nochmals eine ein- bis dreistellige Zahl und das Feld mit der Subjektnummer und dem Nationalitätszeicehn "RUS" ohne Flagge. Fahrzeuge mit dem Status-Zeichen "CD" werden von Mitlgiedern des Corps Diplomatique (Botschafter, Militärattaché, Geheimdienstler, etc.) benutzt. Diese Fahrzeuge und ihre Insassen sind für russische Behörden aufgrund diplomatischer Immunität unantastbar. Mit "D" gekennzeichnete Kfz sind Verwaltungsangehörigen der Botschaft vorbehalten. In der Regel können deren Verstöße nur mit einer Verwarnung geahndet werden. Kennzeichen mit dem Status "T" werden an technische Mitarbeiter ausgegeben, denen dadurch kaum Vorteile entstehen.
Papier-Kennzeichen zeichnen Fahrzeuge die zwischen Subjekten zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf überführt werden aus. Sie werden einfach in die Heckscheibe geklebt.
Das aktuelle System der Kfz-Kennzeichen wurde in den Jahren 1993/1994 eingeführt, nachdem in den Jahren zuvor die Sowjetunion auseinander gebrochen war und sich der neue Staat der Russischen Föderation formiert hatte. Zwei unterschiedliche Typen der UdSSR sind heute noch manchmal im Straßenbild zu sehen. Beide Systeme benutzten das kyrillische Alphabet.
Das ältere System wurde von 1959 bis 1981/82 verwendet. Die Nummernschilder waren schwarz mit weißer Beschriftung. Dabei war das vordere Kennzeichen einzeilig, das hintere zweizeilig. Vier Ziffern, getrennt durch einen Bindestrich in zwei zweistellige Zahlen standen vorn bzw. in der ersten Zeile. Dahinter bzw. darunter standen drei Buchstaben. Die ersten beiden der drei Buchstaben gaben Auskunft über die Verwaltungseinheit, aus der das Fahrzeug stammte. Dies konnte z.B. ein Oblast oder eine (autonome) Republik sein. Häufig gab der dritte Buchstabe an, um welche Fahrzeugkategorie es sich handelte, also z.B. ein Privatfahrzeug oder ein staatliches Fahrzeug.
Von 1982 bis 1993 wurden Kennzeichen ausgegeben, die den heutigen schon etwas ähneln. Diese Kennzeichen hatten bereits schwarze Schrift auf weißem Grund. Private Kennzeichen wurde angeführt von einem Buchstaben folgte eine vierstellige Zahl und nochmals zwei Buchstaben, die das Verwaltungsgebiet kennzeichneten. Staatliche Fahrzeuge hatten eine vierstellige Zahl gefolgt von drei Buchstaben. Deren erste beiden gaben wiederum das Herkunftsgebiet an.