Ein Kinderladen ist ein selbstverwalteter („alternativer“) Kindergarten, zumeist von freien Trägervereinen, in denen Kinder im Vorschulalter betreut werden. Durchschnittlich werden 12 bis 18 Kinder je Kinderladen betreut. Oft werden ehemalige Ladenräume genutzt, deshalb die Bezeichnung Kinderladen. Ähnliche Projekte, die vor allem Schulkinder als Zielgruppe haben werden Schülerladen genannt. Auch manche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen nennen sich Kinderladen.
Die Gründungen der ersten Kinderläden erfolgte 1968 in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Hamburg. Diese waren meist durch ein antiautoritäres Konzept geprägt.
Selbstverwaltet heißt, dass die Kinderläden zunächst völlig unreglementiert, dann bald von kleinen, gemeinnützigen Vereinen getragen wurden, in denen sich die Eltern und oftmals auch die Erzieher zusammengeschlossen hatten. Diese Vereine organisieren die Arbeit des Kinderladens. Auch wenn die Vereine weitestgehend in Eigenregie arbeiten und die Eltern der Kinder direkt mitwirken können, die Fachaufsicht über einen Kinderladen liegt dennoch, wie auch bei anderen „normalen“ Kindergärten freier Träger, beim Jugendamt. In den 1970er-Jahren förderte z.B. der Senat von Berlin viele seiner etwa 270 Kinderläden oft als sog. „EI-Kita“, als Elterninitiativ-Kindertagesstätte (Elterninitiative).
Welche Aufgaben Eltern und Erzieher in Eigenregie erledigen, ist von Laden zu Laden verschieden. In der Regel werden Verwaltung und Instandhaltung ehrenamtlich erledigt. Für die Bereiche Kochen, Putzen und Krankheitsvertretung existieren beinahe so viele Modelle wie es Kinderläden gibt.
Das ehrenamtliche Engagement aller Beteiligten ist an die Möglichkeit gebunden, in den kleinen Kinderläden eine individuellere Betreuung der Kinder gewährleisten zu können, als dies in großen Einrichtungen der Fall ist.