Kollision

Kollision bezeichnet:

  • Verkehrsunfall, einen Schadensfall im Straßenverkehr
  • Havarie, einen Schiffsunfall
  • Datenkollision, den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium
  • im Rechtswesen die gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel
  • in der Physik die Durchschlagskraft von Impaktoren
  • das Zusammenstoßen einzelner chemischer Teilchen, siehe Kinetik (Chemie), Kollisionstheorie
  • in der Kryptologie zwei Zeichenketten zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionsfreiheit

In der Astronomie bezeichnet Kollision:

  • das Zusammentreffen von Galaxien und größeren astronomischen Objekten
  • Sternkollision, die nahe Begegnung zweier Sterne
  • den Impakt eines kleineren Himmelskörpers auf der Oberfläche eines größeren
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel Kollision aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika
Bookmarks
delicious wong linkarena google