In Österreich ist der Titel Kommerzialrat durch eine im BGBl. II Nr. 261/2002 kundgemachte Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln als Berufstitel zur Auszeichnung von Personen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, geregelt.
Siehe auch Kommerzienrat