Das jeweilige in einem deutschen Bundesland erlassene Kommunalabgabengesetz (KAG) ist neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Erzielung öffentlich-rechtlicher Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften (Kommunalabgaben).
Das KAG regelt vor allem den Erlass von kommunalen Abgabensatzungen, das Steuerfindungsrecht, die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und von Beiträgen, die von Gemeinden und Landkreisen erhoben werden.
Beispiel eines solchen Gesetzes ist das bayerische Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 264).
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