Unter Konjunkturpolitik versteht man die Summe wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Konjunktur zu glätten und ein möglichst gleichmäßiges, positives Wirtschaftswachstum zu erreichen.
Man kann bei der Konjunkturpolitik zwischen zwei Konzeptionen unterscheiden, die das Erreichen der wirtschaftspolitischen Ziele unterschiedlich erklären:
Wesentliche Teilbereiche der Konjunkturpolitik sind die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Lohnpolitik.
Die Ziele der Konjunkturpolitik sollen in Deutschland durch die im Stabilitätsgesetz genannten wirtschaftspolitischen Vorschriften erreicht werden.